Asylverfahren entlasten und vorübergehenden Schutz durch spezifischen Flüchtlingsstatus gewähren

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert die Landesregierung auf, in den Bundesrat folgenden Gesetzentwurf einzubringen:

Gesetzentwurf des Bundesrates zur Gewährung vorübergehenden nationalen humanitären Schutzes

A Problem und Ziel

Angesichts eines anhaltenden erheblichen Zustroms von Flüchtlingen insbesondere aus den Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten Syriens und des Irak in die Bundesrepublik Deutschland steht gegenwärtig eine erhebliche Zahl an Asylverfahren zu bewältigen, der das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kaum mehr gerecht wird. Ungeachtet einer Personalaufstockung beträgt der Rückstau unbearbeiteter Asylanträge inzwischen etwa 300.000. Zugleich haben sich die Wartezeiten für die Asylsuchenden – die in dieser Zeit keiner beruflichen Betätigung nachgehen dürfen – erheblich verlängert.

Ein weiterer Anstieg der Asylbewerberzahlen wird voraussichtlich die Aufnahme- und Integrationskapazitäten der Bundesrepublik Deutschland sprengen, so dass zugleich Anreize zur Minderung des Zustroms gesetzt werden müssen.

Diesen Zielen könnte auf Ebene der EU durch Feststellung eines Massenzustroms auf Grundlage der sog. Schutzgewährungsrichtlinie (2001/55/EG) begegnet werden. Das deutsche Recht enthält für diesen Fall eine Rechtsgrundlage, die außerhalb des Asylrechts die vorübergehende humanitäre Aufnahme von Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlingen ohne Asylanerkennung erlaubt. Es steht aufgrund

der gegenwärtig zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Auffassung in der EU- Flüchtlingspolitik jedoch nicht zu erwarten, dass ein entsprechender EU-Ratsbeschluss erfolgen wird.

B Lösung

Deshalb ist ein Spiegelbild der Unionsregelung im nationalen Recht zu schaffen, das auch der Bundesrepublik allein die Feststellung eines Massenzustroms und die Anwendung der dafür geschaffenen Rechtsnormen des nationalen Rechts ermöglicht. Das Aufenthaltsgesetz sowie das Asylgesetz sind entsprechend zu ergänzen.

C Alternativen

Beibehaltung des bisherigen Rechtszustands unter Hinnahme einer immer längeren Bearbeitungs- dauer von Asylanträgen beim BAMF und Ausschluss Betroffener von einem Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe während der gesamten Dauer der Wartezeit, ferner ein Mangel an Anreizen zur Minderung des Zustroms.

D Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Durch den Übergang der behördlichen Zuständigkeit auf die Länder ist dort ein gesteigerter Kostenanfall zu erwarten, der ggf. separat durch Zuweisung von Bundesmitteln abgemildert oder ausgeglichen werden kann.

E Sonstige Kosten

Keine.

F Bürokratiekosten

Insgesamt dürfte mit Blick auf das Ruhen etwa anhängiger Asylverfahren eine Reduzierung von Bürokratiekosten zu erwarten sein.

Dr. Magnus Buhlert, Peter Zenner, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag und Gesetzentwurf auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft