Keine Bewährung für heranwachsende Gefährder – Bundesratsinitiative zur Beendigung der Strafaussetzung zur Bewährung bei der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD im Juli 2026 ist eine breite Debatte über den Umgang mit heranwachsenden Gefährdern entbrannt. Der Berliner CSD-Attentäter war bereits mit 14 Jahren polizeilich aufgefallen und wurde trotz gegenteiliger Einschätzung von Polizei, Staatsschutz und Staatsanwaltschaft auf Vorbewährung belassen. Der Anschlag wäre damit voraussichtlich verhindert worden, wenn der Attentäter nicht auf freiem Fuß gewesen wäre.
Der Fall fügt sich in einen beunruhigenden Trend ein, den Experten seit Jahren beobachten: Die Täterstruktur im Terrorismus verjüngt sich spürbar. Nach dem Europol – Terrorismusbericht 2025 (EU TE-SAT 2025) waren 2024 von 449 terrorismusbezogenen Festnahmen 133 Personen zwischen 12 und 20 Jahre alt. 2023 waren es noch 93. Europol sieht darin einen anhaltenden Trend, dass Minderjährige und junge Menschen zunehmend in terroristische und extremistische Aktivitäten eingebunden werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist.
Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist nach § 89a Absatz 1 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Wird ein Heranwachsender gem. § 105 JGG nach Jugendstrafrecht verurteilt, ist die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung nach § 21 JGG daher grundsätzlich möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Vorbewährung gemäß §§ 61 ff. JGG, bei der die Entscheidung über die Bewährung für bis zu sechs Monate vorbehalten wird. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und sollte bei Heranwachsenden, die wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten verurteilt werden, ausgeschlossen werden.
Die anderen diskutierten Vorschläge in der Debatte überzeugen demgegenüber nicht: Eine dauerhafte Überwachung von Gefährdern durch Observation ist extrem personalintensiv und bindet erhebliche Ressourcen der Sicherheitsbehörden. Eine Ausweitung der Präventivhaft ist rechtsstaatlich bedenklich, da lange Freiheitsentziehungen ohne abschließendes Urteil der Unschuldsvermutung widersprechen. Die ressourceneffizienteste und rechtsstaatlich verträglichste Lösung ist es daher, bei Verurteilungen wegen schwerer staatsgefährdender Gewalttaten klare strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen und Bewährung sowie Vorbewährung bei Heranwachsenden auszuschließen.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:

  1. Islamismus ist eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und ist mit allen geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. eine Bundesratsinitiative in den Bundesrat mit dem Ziel einzubringen, wonach bei Heranwachsenden im Sinne von § 105 JGG, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Absatz 1 StGB verurteilt werden,
    a. die Aussetzung der Vollstreckung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgeschlossen ist;
    b. der Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung (Vorbewährung) ausgeschlossen ist, und hierzu § 61 JGG um einen entsprechenden neuen Absatz zu ergänzen.
  2. sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine konsequente Ahndung islamistischer und sonstiger terroristischer Vorbereitungshandlungen einzusetzen, um die Bevölkerung sowie öffentliche Veranstaltungen wirksam zu schützen.