Entscheidung des Staatsgerichtshofs: Rot-grün-roter Beweisbeschluss gescheitert!

Ole Humpich: „Eine parlamentarische Mehrheit darf einen Untersuchungsausschuss nicht zur Kontrolle der Opposition missbrauchen. Die Koalition muss ihre Blockade-Versuche jetzt beenden und zur eigentlichen Aufklärung zurückkehren.”

Der Staatsgerichtshof hat heute wesentliche Teile des Beweisbeschlusses VI des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses untersagt. Damit dürfen Fragen, die auf interne Vorgänge der CDU-Fraktion zielten, nicht mehr Gegenstand der Beweiserhebung sein.

Dazu Ole Humpich, stv. Vorsitzender der FDP-Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss:

„Diese Entscheidung geht weit über den konkreten Fall hinaus. Eine Regierungsmehrheit darf das schärfste Schwert des Parlaments nicht gegen die Opposition richten, die dieses Schwert überhaupt erst gezogen hat. Genau das hatte Rot-Grün-Rot mit dem Beweisbeschluss VI versucht. Der Staatsgerichtshof hat hier eine klare Grenze gezogen. Das ist ein Erfolg für die parlamentarische Kontrolle in Bremen – und eine Schlappe für die rot-grün-rote Koalition, die mit ihrem durchschaubaren Blockade-Manöver gescheitert ist. Die Entscheidung schützt nicht nur die heutige Opposition, sondern jede künftige Minderheit.“

Humpich weiter:

„Jetzt muss der Untersuchungsausschuss endlich das tun, wofür er eingesetzt wurde: die Staatsräte-Affäre aufklären. Die rot-grün-rote Koalition hat wertvolle Zeit damit verschwendet, einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen, statt die offenen Fragen im eigentlichen Skandal zu beantworten. Im Fall Siering will bis heute niemand der Verantwortlichen die Entscheidung getroffen haben. Hier liegen die Antworten, die die Bürgerinnen und Bürger erwarten — nicht in den internen Abläufen einer Oppositionsfraktion.“