Beschulung von Schaustellerkindern während Osterwiese und Freimarkt in Bremen
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Volksfeste wie die Osterwiese und der Freimarkt gehören zur kulturellen Identität Bremens. Schaustellerfamilien sind es, die diese Feste erst möglich machen – sie bauen auf, betreiben und gestalten die Attraktionen, die Hunderttausende Bremerinnen und Bremer Jahr für Jahr begeistern. Ihr Engagement ist saisonbedingt und erfordert ständige Mobilität: Wer heute auf der Osterwiese steht, zieht morgen weiter zum nächsten Festplatz in einer anderen Stadt.
Diese Mobilität hat einen Preis, vor allem für die Kinder. Schaustellerkinder unterliegen der allgemeinen Schulpflicht, auch wenn sie mit ihren Familien während der gesamten Volksfestsaison von Standort zu Standort reisen und dabei oft nur wenige Tage an einem Ort verweilen. Eine verlässliche, durchgängige Beschulung ist unter diesen Bedingungen eine besondere Herausforderung – für die Familien, aber auch für die zuständigen Behörden.
Andere Bundesländer nutzen hierfür unterschiedliche Modelle. In Sachsen beispielsweise finanziert ein eigens gegründeter Förderverein einen Schulwagen, während das Kultusministerium seit dem Schuljahr 2004/2005 einen mobilen Lehrer stellt, der die Kinder direkt auf den Festplätzen unterrichtet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie viele schulpflichtige Kinder beruflich Reisender, insbesondere aus Schaustellerfamilien, halten sich nach Kenntnis des Senats jährlich während der Osterwiese und des Freimarkts in Bremen auf, und für wie viele dieser Kinder besteht während dieses Zeitraums ein schulischer Betreuungs- oder Beschulungsbedarf?
- Wie ist die Beschulung dieser Kinder während der Osterwiese und des Freimarkts derzeit konkret organisiert, insbesondere hinsichtlich der Zuweisung zu Stützpunktschulen, deren Entfernung zum Festgelände auf der Bürgerweide, der Betreuung durch Bereichslehrkräfte sowie digitaler Lernangebote?
- Wie viele Lehrkräfte oder sonstige pädagogische Fachkräfte sind in Bremen aktuell für die Betreuung von Kindern beruflich Reisender zuständig, und welchen zeitlichen Umfang hat die Beschulung eines Schaustellerkindes pro Woche während eines Aufenthalts in Bremen?
- Hat der Senat die Einrichtung eines mobilen Lernangebots oder anderer ergänzender Beschulungsmodelle für Kinder beruflich Reisender in Bremen geprüft, und wenn ja, welche finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen wären nach Einschätzung des Senats für ein solches Angebot während der Osterwiese und des Freimarkts erforderlich?
- Plant der Senat, das Bildungsangebot für Kinder beruflich Reisender in Bremen weiterzuentwickeln, etwa durch mobile Lernangebote auf Festplätzen, zusätzliche Bereichslehrkräfte oder eine verstärkte Kooperation mit dem Bremer Schaustellerverband?
- Wie viele Kinder beruflich Reisender sind in Bremen im digitalen Lernmanagementsystem DigLu erfasst und welche Maßnahmen wurden seit der verbindlichen Einführung von DigLu im Jahr 2025 ergriffen, um dessen Nutzung durch Schaustellerfamilien und die beteiligten Schulen sicherzustellen?