Erneuter Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen: Wie steht es um den Kinderschutz im Land Bremen?

Große Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Nach aktuellen Berichten ist die Zahl festgestellter Kindeswohlgefährdungen in der Stadt Bremen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Waren es im Jahr 2019 noch 419 Fälle, stellte das Jugendamt 2024 614 Fälle einer Kindeswohlgefährdung fest. Auch bundesweit ist ein Anstieg zu beobachten: Für 2024 meldeten die Jugendämter rund 72.800 betroffene Kinder und Jugendliche und damit einen Anstieg um fast ein Drittel oder 17.300 Fälle innerhalb von fünf Jahren.

Mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen in belasteten Lebenslagen auch zukünftig wirksam Schutz und Unterstützung zu bieten, ist angesichts dieser Entwicklungen eine erneute politische Befassung mit den erhobenen Daten und der aktuellen Kinderschutzpraxis im Land Bremen geboten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie haben sich seit dem Jahr 2022 die Zahl
    a. der eingehenden Gefährdungsmeldungen gemäß § 8a SGB VIII,
    b. der festgestellten Kindeswohlgefährdungen sowie
    c. der Fälle ohne akute oder latente Kindeswohlgefährdung, aber mit Hilfebedarf entwickelt?
    (Bitte jeweils jährlich für Bremen und Bremerhaven sowie das Land insgesamt ausweisen.)
  2. Welche Stadtteile weisen in Bremen und Bremerhaven gemessen an der Zahl der Kinder und Jugendlichen die höchsten Raten an festgestellten Kindeswohlgefährdungen auf?
    a. Welche Veränderungen haben sich seit 2022 ergeben?
    b. Wie bewertet der Senat diese Entwicklung?
  3. Inwiefern hat es seitens der Jugendämter Änderungen am Verfahren und den Kriterien zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung gegeben, bspw. eine Aktualisierung des Fachkonzeptes und der Kernprozesse?
    a. Inwiefern und mit welchem Ergebnis erfolgt nunmehr eine Erfassung aller Meldungen und Hinweise auf mögliche Kinderschutzfälle bzw. aus welchen Gründen unterbleibt eine solche Erhebung?
    b. Welche Kooperationsstrukturen bestehen und wie können diese weiter ausgebaut werden?
  4. Wie verteilen sich die festgestellten Kindeswohlgefährdungen nach
    a. Altersgruppe,
    b. Geschlecht und
    c. Gefährdungsformen (Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt)?
    d. In wie vielen Fällen lagen mehrere Gefährdungsformen gleichzeitig vor?
    e. In wie vielen Fällen ging die Gefährdung vom familiären Umfeld aus und welche anderen Gefährdungskonstellationen wurden festgestellt?
    f. Wie bewertet der Senat die Daten und die Entwicklung der Gefährdungen?
    (Daten bitte jeweils jährlich für Bremen und Bremerhaven sowie das Land insgesamt ausweisen.)
  5. Von welchen Personen oder Institutionen gingen die Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen aus?
    a. Wie hat sich die Zahl der Meldungen aus den einzelnen Bereichen in Bremen und Bremerhaven seit 2022 jeweils jährlich entwickelt?
    b. Inwiefern werden die Meldestrukturen als ausreichend erachtet?
  6. Welche Hilfs- und Unterstützungsangebote wurden differenziert nach Gefährdungsgrad (akute Kindeswohlgefährdung, latente Kindeswohlgefährdung, keine Kindeswohlgefährdung mit Hilfebedarf, keine Kindeswohlgefährdung ohne Hilfebedarf) in Bremen und Bremerhaven seit 2022 jeweils jährlich eingeleitet und wie lange dauerten die (Schutz-) Maßnahmen?
  7. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer bei Inobhutnahmen?
    a. In welchen Fällen gelingt keine schnelle Aussteuerung und warum?
    b. Wie hat sich die Zahl der Plätze für Inobhutnahmen und die Übergangspflege in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
    c. Inwiefern werden die Kapazitäten als ausreichend erachtet und welche Übergangsangebote bestehen?
  8. Welche präventiven Angebote stehen Familien zur Verfügung und wie haben sich Inanspruchnahme und Finanzierung in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
  9. Wie hat sich die Zahl der barrierefreien Schutzplätze und der Fachkräfte, die auf die speziellen Bedarfe von Kindern mit Behinderung eingestellt sind, entwickelt und wie wird für Bremen und Bremerhaven sichergestellt, dass Kinder mit Behinderung ohne Zuständigkeitsbrüche in das Hilfesystem eingebunden sind?
  10. Wie hat sich die personelle Ausstattung der Jugendämter in Bremen und Bremerhaven seit 2022 jeweils entwickelt und inwiefern wird diese als ausreichend erachtet?
  11. Wie hoch ist die durchschnittliche Fallbelastung pro Casemanger und wie hat sich diese in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  12. Wie hat sich die Zahl der Hausbesuche seit 2022 entwickelt? (Bitte jeweils jährlich und getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
  13. Wie ist Kinder- und Jugendnotdienst außerhalb der Geschäftszeiten sowie an den Wochenenden und Feiertagen in den Kommunen jeweils organisiert und wie hat sich die Inanspruchnahme seit 2022 entwickelt?
  14. Welche Differenzen bestehen bei der Datenvalidität und mit welchen Maßnahmen wurde in der Vergangenheit auf eine einheitliche Datenerfassung hingewirkt?