Toxikologisch-forensische Labordienstleistungen im Kinderschutz: Sind Qualität und gerichtliche Verwertbarkeit sichergestellt?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Mit Schließung des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie am Klinikum Bremen-Mitte Anfang 2025 wurde die bisher etablierte forensische akkreditierte toxikologische Diagnostik in Bremen beendet. In der Folge waren labordiagnostische Leistungen im Bereich des Kinderschutzes neu zu organisieren – zunächst im Rahmen einer Übergangslösung und nunmehr durch ein Vergabeverfahren. Dabei erhielt ein Bremer Labor den Zuschlag, das für Untersuchungen mit forensischen Anforderungen auf externe, akkreditierte Partner zurückgreift.
Toxikologische Untersuchungen stellen eine zentrale Grundlage für die Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a SGB VIII dar und können maßgeblich in familiengerichtlichen Verfahren verwendet werden. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass forensische Qualitätsstandard vollumfänglich erfüllt werden, damit die Untersuchungen weiterhin vor Gericht uneingeschränkt verwertbar sind. Qualitätsdefizite könnten im Extremfall dazu führen, dass Kindeswohlgefährdungen nicht hinreichend belegt werden.

Deshalb fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Fälle von Kinderschutzverfahren, in denen labordiagnostische Untersuchungen zur Abklärung notwendig waren, gab es in den Jahren 2023, 2024, 2025 (jeweils jährlich) und bislang im Jahr 2026?
  2. Wie lange und in welchem Umfang wurde nach Bekanntwerden der geplanten Schließung noch mit dem Labor am Klinikum Bremen-Mitte zusammengearbeitet und welche genauen Übergangsregelungen bestanden bis zum 28.02.2026?
  3. Welche konkreten Anforderungen an forensische Akkreditierungen wurden im Vergabeverfahren für Labordienstleistungen im Kinderschutz definiert und inwiefern decken sich diese mit den vormals vom toxikologischen Labor am Klinikum Bremen-Mitte erbrachten Leistungen?
  4. In welchem Umfang verfügt der aktuelle Auftragnehmer selbst über forensische Akkreditierungen und wann sind externe Partner hinzuzuziehen?
  5. Wie wird sichergestellt, dass die für den Kinderschutz erforderliche labordiagnostische Leistungserbringung durch den neuen Anbieter vollumfänglich in der notwendigen fachlichen Qualität umgesetzt wird und die Untersuchungen weiterhin gerichtsfest sind?
  6. Welche konkreten datenschutzrechtlichen Sicherheitsanforderungen gelten bei der Übermittlung und Verarbeitung toxikologischer Proben an externe Partner, vor allem mit Hinblick auf den Kinderschutz, und wie werden diese technisch und organisatorisch abgesichert?
  7. Wie gestalten sich nach Kenntnis des Senats Probenentnahme und Beratung durch den neuen Leistungserbringer und wie bewertet das Jugendamt die Zusammenarbeit?
  8. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, ob
    a. es Kritik an der Qualität bzw. der forensischen Verwertbarkeit von toxikologischen Untersuchungsergebnissen des neuen Labordienstleister im Bereich Kinderschutz gibt?
    b. Untersuchungsergebnisse des neuen Labordienstleisters in gerichtlichen Verfahren angezweifelt oder nicht verwertet wurden? Wenn ja: In wie vielen Fällen und mit welchen Begründungen?
    c. sich die Bearbeitungszeiten für toxikologische Untersuchungen seit der Neuvergabe der Labordienstleistungen verändert haben, und welche Auswirkungen sich daraus für familiengerichtliche Verfahren ergeben?
  9. Inwiefern sieht der Senat Risiken für die Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII infolge möglicher Qualitätsdefizite durch die erbrachte Labordienstleistung?
  10. Mit welchem Ergebnis hat der Senat vor dem Hintergrund der im Vorfeld von Haus- und Kinderärzten geäußerten Bedenken, wonach ein neuer Anbieter das hochspezifische Testspektrum kaum erfüllen und daraus eine Gefahr für das Kindeswohl resultieren könne, Gespräche in Fachkreisen geführt?
  11. Welche Prüf- und Kontrollmechanismen bestehen seitens des Jugendamtes, um die Qualität der Labordienstleistungen sowie die Einhaltung der Standards zu überwachen?
  12. Welche alternativen Strukturen oder Anbieter stehen zur Verfügung, um bei einem Ausfall der aktuellen Labordienstleistungen fachlich und rechtlich einwandfreie Untersuchungen sicherzustellen?
  13. Plant der Senat Maßnahmen, um langfristig in Bremen eine unabhängige und forensisch voll akreditierte toxikologische Infrastruktur (nach NORM DIN EN ISO 1702) sicherzustellen?