Linksextremismus in Bremen – Was macht die Rote Hilfe?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die „Rote Hilfe e. V.“ ist ein bundesweit aktiver Verein mit einer Ortsgruppe in Bremen. Nach eigener Darstellung versteht sich die RH als „parteiunabhängige Schutz- und Solidaritätsorganisation“ im Bereich der sogenannten „Antirepressionsarbeit“. Tatsächlich umfasst ihre Tätigkeit unter anderem die finanzielle und organisatorische Unterstützung von Personen, die wegen politisch motivierter Straftaten verurteilt wurden, einschließlich der Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten.
In Veröffentlichungen und öffentlichen Kampagnen stellt die „Rote Hilfe e. V.“ staatliche Institutionen, insbesondere Polizei und Justiz, regelmäßig als Instrumente politischer Unterdrückung dar. Rechtskräftig verurteilte Straftäterinnen und Straftäter werden als „politische Gefangene“ stilisiert. Auch in Bremen trat die „Rote Hilfe e. V.“ im Jahr 2024 im Rahmen entsprechender Kampagnen öffentlich in Erscheinung. Folgerichtig wird sie auch im sowohl im Verfassungsschutzbericht des Bundes als auch im Verfassungsschutzbericht des Landes Bremen als linksextremistische Organisation bzw. als Teil des linksextremistischen Spektrums erwähnt. Diese Nennung unterstreicht die sicherheitspolitische Relevanz der Organisation und begründet ein besonderes öffentliches Interesse an Umfang, Struktur und Wirkung ihrer Aktivitäten im Land Bremen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Welche Kenntnisse hat der Senat über die Entwicklung der Mitgliederzahlen und der Strukturen der Roten Hilfe e. V. in Bremen für die letzten fünf Jahre (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Wie bewertet der Senat das Selbstverständnis und die satzungsgemäßen Ziele der Roten Hilfe e. V., insbesondere im Hinblick auf ihre „Solidaritätsorganisation“ für politisch Verfolgte?
- Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der Roten Hilfe e. V. gleichzeitig Mitglied einer demokratischen Partei sind oder waren? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Funktionen?
- Welche Kenntnisse hat der Senat über gemeinsame Veranstaltungen, Schulungen, Demonstrationen oder sonstige Kooperationen zwischen Rote Hilfe e. V. und Fraktionen oder Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft in den letzten fünf Jahren?
- Welche Kenntnisse hat der Senat über gemeinsame Veranstaltungen, Schulungen, Demonstrationen oder sonstige Kooperationen zwischen Rote Hilfe e. V. und Mitgliedern oder Untergliederungen demokratischer Parteien im Land Bremen in den letzten fünf Jahren?
- Ist dem Senat bekannt, ob Mitglieder der Rote Hilfe e. V. in staatlichen Institutionen (Ämtern, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) angestellt sind und wenn ja, wie viele (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach staatlichen Institutionen angeben)?
- Wie viele Versammlungen, Kundgebungen oder Demonstrationen, bei denen Rote Hilfe e. V. namentlich als Veranstalterin oder unterstützende Organisation auftrat, sind dem Senat für Bremen in den letzten fünf Jahren bekannt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, inwieweit Rote Hilfe e. V. in Bremen in größere Protest- oder Aktionszusammenhänge eingebunden war (z. B. Gipfelproteste, Bündnisse) und welche Rolle sie dabei jeweils spielte?
- Kam es im Rahmen der unter 5. Und 6. Abgefragten Veranstaltungen zu Straf- und/oder verfassungsrechtlich relevanten Vorfällen wie beispielsweise zum skandieren Verfassungsfeindlicher Parolen oder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und wenn ja, bei welchen Veranstaltungen und in welchem Umfang?
- Welche Einschätzung teilt der Senat hinsichtlich der Roten Hilfe e. V. im Hinblick auf eine mögliche Einordnung als linksextremistische Bestrebung oder relevante Organisation im Sinne der Verfassungsschutzgesetzgebung
- Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welches Gefährdungspotenzial von der Roten Hilfe e. V. – insbesondere im Kontext von Gewaltbereitschaft oder Straftaten – nach aktuellem Stand für das Land Bremen ausgeht?
- Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, ob die Rote Hilfe e. V. in Bremen als gemeinnützig anerkannt ist und ob Maßnahmen zur Überprüfung oder Aberkennung dieser Gemeinnützigkeit ergriffen wurden oder geprüft werden?
- Ist dem Senat bekannt, ob vereinsrechtliche Betätigungsverbote gegen Rote Hilfe e. V. bundesweit oder auf Länderebene ernsthaft erwogen wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für Bremen?