Haushaltsdisziplin auch in schwierigen Zeiten – ein Bekenntnis zur soliden Haushalts- und Finanzpolitik

Die Schuldenbremse ist ein wesentliches Instrument zur Wahrung der Haushaltsdisziplin und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzpolitik. Ziel ist es hierbei, die öffentlichen Haushalte im Einklang mit den bestehenden Regelungen zu konsolidieren und eine verantwortungsvolle Finanzpolitik zu fördern, die künftigen Generationen keine untragbare Schuldenlast aufbürdet.

Selbst in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bleibt die Schuldenbremse ein unverzichtbares Instrument. Sie schützt die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte vor übermäßiger Verschuldung und fördert eine stabile Wirtschaftspolitik. Durch ihre flexiblen Mechanismen, wie die Konjunkturkomponente, ermöglicht die Schuldenbremse einen Ausgleich in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs, ohne die grundlegenden Prinzipien der fiskalischen Verantwortung und Stabilität zu untergraben.

Die Schuldenbremse trägt wesentlich zur volkswirtschaftlichen Stabilität und Prosperität bei. Durch die Begrenzung der Neuverschuldung fördert sie eine nachhaltige Haushaltsführung und trägt zur Generationengerechtigkeit bei, indem zukünftige Generationen vor der Last exzessiver Staatsschulden geschützt werden. Gleichzeitig ermöglicht die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse eine flexible Reaktion auf wirtschaftliche Abschwünge, indem sie temporäre Abweichungen von der strikten Haushaltsdisziplin erlaubt, um konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Dies stellt sicher, dass die Schuldenbremse nicht nur ein Instrument der Haushaltsdisziplin, sondern auch ein Mittel zur Förderung wirtschaftlicher Resilienz ist.

Forderungen wie die Aufweichung von Fiskalregeln spiegeln einen politischen Unwillen wider, Haushalte konsequent zu ordnen. Das Hauptproblem der öffentlichen Haushalte liegt nicht in unzureichenden Einnahmen, sondern vielmehr in übermäßigen Ausgaben, die nicht effizient eingesetzt werden. Die Lösung für diese Herausforderungen liegt in strukturellen Reformen und nicht in einer erhöhten Verschuldung.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft Landtag möge beschließen, 

  1. Die Bürgerschaft Landtag bekennt sich zur Notwendigkeit von Fiskalregeln inklusive der Schuldenbremse, so wie diese in der Bremischen Landesverfassung verankert ist.

Die Bürgerschaft Landtag fordert den Senat auf,

  1. sich zur Schuldenbremse gemäß der Verfassung zu bekennen,
  2. die Notwendigkeit der Schuldenbremse, auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen zu betonen,
  3. die volkswirtschaftlichen Vorteile der Schuldenbremse zu bekräftigen,
  4. eine Aufweichung der Schuldenbremse abzulehnen.