Abschiebungen – Wie kann Bremen schneller werden?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Die Bremer Innenbehörde begrüßte schon im letzten Jahr schärfere Regeln für Abschiebungen. Inzwischen hat der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Gesetz für eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber beschlossen. Es sieht verlängerte Haftmöglichkeiten und mehr Rechte der Polizei vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Welche der neuen Regelungen werden nach Ansicht des Senats besonders beschleunigend wirken?
- Welche Regelungen werden nach Ansicht des Senats geringere Auswirkungen haben?
- Ist Bremen bereits auf die Umsetzung der neuen Regelungen vorbereitet, gibt es beispielsweise genügend Kapazitäten für eine Ausweitung des Ausreisegewahrsams in Bremen?
- Wie viele Abschiebehaftplätze gibt es derzeit in Bremen? Wie ausgelastet sind diese? Greift Bremen auch auf Plätze in anderen Bundesländern zu und wenn ja um wie viele Plätze handelt es sich und in welchen Ländern sind diese Plätze?
- Wenn Bremen noch nicht auf die Umsetzung vorbereitet ist – also beispielsweise genügend Kapazitäten für den Ausreisegewahrsam geschaffen werden müssen – bis wann werden die Reglungen vollständig umgesetzt?
- Trifft es zu, dass Asylgerichtsverfahren (ohne Berufungen und Revisionen) in Bremen im Jahr 2022 im Durchschnitt 24,3 Monate dauerten, während es in Rheinland-Pfalz nur sechs Monate waren? Wenn ja, wie erklärt sich der Senat diesen Unterschied?
- Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 06. November 2023 „sollen die behördlichen sowie erstinstanzlichen Asylverfahren jeweils regelhaft nach sechs Monaten beendet sein“, wie will Bremen dies erreichen?
- Gibt es beispielsweise beschleunigende Verfahrensweisen aus Rheinland-Pfalz, die Bremen übernehmen könnte und wenn ja, welche?
- Wie bewertet der Senat den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass beschleunigte Asylverfahren ermöglicht werden sollen, deren Zielsetzung es ist, „das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen“? Ist es nach der bisherigen Rechtslage möglich ein Verfahren in dieser Zeit durchzuführen? Wenn nicht, welche Veränderungen müssen noch vorgenommen werden?
- Welche Stärkungsmaßnahmen sind nach Ansicht des Senats notwendig, um der Verwaltung eine regelmäßige Abwicklung der Verfahren in drei bis sechs Monaten zu ermöglichen?
- Wie häufig sind in den letzten drei Jahren Abschiebungen daran gescheitert, dass die Ausreisepflichtigen am Tag der Ausreise nicht mehr auffindbar waren?