Perspektiven des Justizvollzugs in Bremen
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die Gefängnisse in Deutschland sind voll. Dies trifft auch auf Bremen zu. So berichtetet die LTO Anfang des Jahres unter der Überschrift „Droht deutschen Gefängnissen bald „Aufnahmestopp“?“, dass eine Vollbelegung, also eine Auslastung zwischen 85 Prozent und 90 Prozent, bei den U-Haftplätzen in Bremen (89,3 Prozent), Niedersachsen (86,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (86,9 Prozent) besteht. In dem Bereich Strafhaft haben dem Artikel zufolge die Länder Schleswig-Holstein (87,61 Prozent) und Niedersachsen (85,4 Prozent) eine solche Vollbelegung. Bremen gehört zu den Ländern, in denen die Plätze im geschlossenen Vollzug sogar zu über 90% belegt sind.
In Anbetracht dieser Zahlen und vor dem Hintergrund dessen, dass nach der Rechtsprechung des BverfG die Unterbringung in überfüllten Anstalten und zu kleinen Hafträumen die Menschenwürde der Gefangenen aus Art. 1 Abs. 1 GG verletzt, dürfte unstrittig sein, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss.
Die hohe Auslastung und die Raumnot stellt nicht zuletzt eine gewaltige Belastung für die Justizvollzugsbeamten dar. Insoweit muss auch einer Abwärtsspirale aus Personalmangel und hohen Krankenständen entgegengewirkt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie hat sich die Belegung der Haftplätze im Land Bremen in diesem Jahr entwickelt (Bitte die Belegung insgesamt für die einzelnen Monate sowie differenziert nach Art der Haftplätze angeben)?
- Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter in der JVA Bremen in den letzten zwei Jahren entwickelt und wie schätzt der Senat die Entwicklung der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter ein?
- Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn ein kompletter Neubau „auf der grünen Wiese“ erfolgen würde und wann wäre ein solcher Bau, ausgehend von einem Start des Verfahrens in der zweiten Jahreshälfte 2025, fertiggestellt?
- Gibt oder gab es bereits Überlegungen, ob im Falle eines Neubaus eine Kooperation mit einem anderen Bundesland erfolgen könnte und wenn ja:
a. mit welchen Bundesländern,
b. mit welchen Einsparungen wird in diesem Fall gerechnet? - Wann sollen die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sein und mit welchen Kosten rechnet der Senat insgesamt für diese Maßnahmen?
- Mit welchen Kosten (ggfs. unter Abzug der bereits laufenden Sanierungsmaßnahmen) wäre zu rechnen, wenn ein Neubau auf dem derzeitigen Gelände bzw. eine vollständige Sanierung, ähnlich wie sie aktuell in Niedersachsen für die JVA Hannover geplant ist, erfolgen würde und wann wäre ein solches Projekt, ausgehend von einem Start des Verfahrens in der zweiten Jahreshälfte 2025, fertiggestellt?
- Gibt oder gab es bereits Überlegungen, einen Neubau oder eine Komplettsanierung im Rahmen eines PPP-Projekts durchzuführen?
a. Wenn ja, mit welchen Auswirkungen auf die Kosten wäre zu rechnen?
b. Wenn ja, in welchen Bereichen wurde über eine (Teil-)Privatisierung nachgedacht?
c. Wenn nein, warum nicht? - Welche Erkenntnisse hat der Senat grundsätzlich über JVA-Bauten, die zumindest teilweise im Rahmen eines PPP-Projekts errichtet wurden und wie bewertet der Senat das Modell eines JVA-Baus als PPP-Projekt?
- Gibt oder gab es bereits Überlegungen, statt eines kompletten Neubaus eine Ergänzung der JVA an einem anderen Standort vorzunehmen? Falls ja, welche Standorte wurden hierzu geprüft?
- Gibt es konkrete Planungen, im Rahmen der aktuell laufenden Sanierungen die aktuelle JVA in Oslebshausen weiter aufzustocken? Wenn ja, welche?