Nebenbestimmungen und bremische Regelungen bei Projektförderung

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Im Land Bremen werden viele Projekte durch die Europäische Union (EU) über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gefördert. Die Förderung wird dabei von der WFB und der BIS organisiert. Von ihr profitieren neben Forschungseinrichtungen insbesondere kleinste, kleine und mittlere Privatunternehmen. Daneben werden Projekte aus Bundes- und Landesmitteln gefördert.

Bei der Vergabe müssen neben den Förderrichtlinien unter anderem die Nebenbestimmungen gemäß Landeshaushaltsordnung eingehalten werden. Hinzu kommen weitere landesrechtliche Regelungen, wie etwa das Mindestlohngesetz für das Land Bremen und spezielle bremische Vergaberegelungen. Die EU fordert und überprüft dabei die Prüfung und Dokumentation der Einhaltung landesrechtlicher Regeln.

Insbesondere beim Landesmindestlohn ergibt sich ein mittelstandsfeindlicher, bürokratischer Prüfungs- und Dokumentationsaufwand. So ist der Landesmindestlohn, der seit Januar dieses Jahres unter dem Bundesmindestlohn liegt, nicht nur für die am geförderten Projekt arbeitenden Mitarbeiter zu dokumentieren, sondern ebenfalls auch für alle anderen Beschäftigten des Unternehmens, also auch für Mitarbeiter, die beispielsweise im Ausland arbeiten. Die Prüfung verursacht dabei auch auf öffentlicher Seite, bei WFB und BIS, einen erheblichen Aufwand. Mitarbeiter werten Lohnjournale und Arbeitsverträge aus.

Zudem stößt eine weitere bremische Regelung auf große Kritik. Private Unternehmen werden ab einem Beihilfewert der Förderung von über 50.000 Euro öffentlichen Unternehmen gleichgestellt. Das heißt, sie müssen, wenn sie weitere Leistungen im Rahmen des Projektes vergeben, sich nach den Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen bzw. Bauleistungen (VOB-L und VOB-B) richten. Diese weitergehende Regelung wird weder vom Bund noch von der Europäischen Union verlangt. Besonders diese Regelung birgt erhebliche Fehlerrisiken und stellt kleinste, kleine und mittlere Unternehmen vor nahezu unlösbare Aufgaben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

  1. Welche bremischen Nebenbestimmungen und Regelungen gelten in Bremen ab jeweils welchen Projektsummen, wenn mit öffentlichen Geldern Projektförderung für privatwirtschaftliche Vorhaben betrieben wird?
  2. Welche dieser bremischen Nebenbestimmungen und Regelungen sind weitergehender als Vorgaben seitens des Bundes oder der Europäischen Union?
  3. Aus welchem Grund gibt es diese weitergehenden bremischen Nebenbestimmungen und Regelungen?
  4. Mit welchem (zeitlichem und monetären) Aufwand ist die Prüfung einer durchschnittlichen Projektförderung für die öffentliche Hand im Land Bremen durch die zusätzlichen bremischen Regelungen und Nebenbestimmungen verbunden?
  5. Inwieweit ist dem Senat der durchschnittliche Aufwand für ein Unternehmen bekannt, welches eine Projektförderung mit Mitteln des Landes bzw. der Europäischen Union beantragt und wie hoch ist dieser?
  6. Inwiefern sieht der Senat Möglichkeiten, diesen zeitlichen Aufwand durch Entbürokratisierung zu minimieren?
  7. Wie prüfen die Europäische Union und andere bremische prüfende Einrichtungen auch die Einhaltung der Nebenbestimmungen der Landeshaushaltsordnung und der übrigen bremischen Regelungen bei der Bewilligung von europäischen Geldern für die Projektförderung?
  8. Wie bewertet der Senat die Vergabebedingungen bei der Projektförderung insbesondere bezogen auf die Ziele des Mittelstandsförderungsgesetzes? Inwieweit sind Vereinfachungen für die Unternehmen möglich?
  9. Wie schätzt der Senat die zusätzlichen Fehlerrisiken für die Unternehmen ein, die durch die Nebenbestimmungen der Landeshaushaltsordnung und durch andere bremische Regelungen entstehen und zu welchen Konsequenzen können diese Fehler führen?
  10. Mit welcher Begründung werden privatwirtschaftliche Unternehmen ab einer Projektförderung in Höhe von 50.000 Euro in Sachen Vergabe öffentlichen Unternehmen gleichgestellt und zu welchem zusätzlichen Aufwand führt diese Regelung insbesondere bei kleinsten, kleineren und mittleren Unternehmen?
  11. Inwieweit sieht der Senat es kritisch, dass bei Projektförderungen, die häufig Unternehmen mit hochqualifizierten Mitarbeitern betreffen, überhaupt weitergehende Landesvorgaben, wie etwa der Landesmindestlohn geprüft und dokumentiert werden müssen?
  12. Welche Erkenntnisse hat der Senat in Bezug auf Fehler von geförderten Unternehmen und damit EU-Prüffeststellungen aus der vergangenen EU-Strukturfonds-Periode (EFRE), resultierend aus bremischen Regelungen (z.B. Vergabe)?
  13. Wie will der Senat derart gelagerte Fehler zukünftig verhindern?

 

Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP