Nach abgelehntem Eilantrag: FDP-Fraktion fordert Klärung durch Bundesverfassungsgericht

Dr. Marcel Schröder: „Für Bremen ist es von existenzieller Bedeutung, dass die aufgeworfenen, verfassungsrechtlichen Fragen geklärt werden. Wir prüfen daher jetzt, diese Fragen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu tragen.“

Zum gestrigen Beschluss des Staatsgerichts, mit welcher der Eilantrag der FDP-Fraktion Bremen gegen die heutige Zustimmung des Bremer Senats im Bundesrat bzgl. der Grundgesetzänderung abgelehnt wurde, äußert sich Dr. Marcel Schröder, Sprecher für Justiz und Verfassung, wie folgt: 

„Wir bedanken uns bei den Richterinnen und Richtern des Staatsgerichtshofs für die schnelle Entscheidung. Auch wenn diese für uns nicht wie erhofft ausgefallen ist, akzeptieren wir den Beschluss selbstverständlich.

Der Staatsgerichtshof hat sich in seinem Beschluss nicht dazu geäußert, ob die von uns vertretene Auffassung, dass der Bund nicht das Recht habe, Landesverfassungen zu ändern, richtig oder falsch sei. Er hat lediglich festgestellt, dass für die Beantwortung dieser Frage das Bundesverfassungsgericht zuständig ist.“

Schröder weiter: 

„Es geht hier um eine ganz grundlegende Frage: Wie ist das Verhältnis zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern? Laut Grundgesetz (Artikel 79 Absatz 3) sind die Bundesländer eigenständige Staaten. Wenn jetzt aber der Bund vorgibt, wie die Verfassungen der Länder aussehen sollen, dann stellt das genau diese Eigenständigkeit infrage. Für Bremen ist es deshalb von großer Bedeutung, dass diese verfassungsrechtlichen Fragen geklärt werden. Wir prüfen aktuell, diese Fragen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu tragen.“