Wie geht es mit dem Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention weiter?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Zum Weltfrauentag am 08. März 2025 wurde der dritte Fortschrittsbericht zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen vorgelegt. Im Bericht wird u.a. dargelegt, dass die Arbeit des Betroffenenbeirats, der zur systematischen Begleitung der im Landesaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen und Beteiligung Betroffener geschlechterspezifischer Gewalt einberufen wurde, von weniger Mitgliedern als ursprünglich vorgesehen getragen wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Was sind die genauen Aufgaben des Bremer Betroffenenbeirats Istanbul-Konvention?
  2. Welche Ressourcen stehen dem Beirat zur Verfügung und inwiefern werden diese als ausreichend erachtet?
  3. Wie ist der Beirat an der Maßnahmenplanung und -umsetzung des Landesaktionsplans beteiligt?
  4. Welche Herausforderungen oder Hemmnisse haben sich in der bisherigen Arbeit gezeigt?
  5. Inwiefern wurden den Beiratsmitgliedern Schulungen, Supervision oder andere Unterstützungsmaßnahmen angeboten bzw. in Anspruch genommen?
  6. Welche Bewertungen und Stellungnahmen hat der Beirat seit Einberufung im Oktober 2021 abgegeben und wie erfolgen Beurteilung und Berücksichtigung der Beiratsarbeit in Entscheidungsprozesse?
  7. Für welche Priorisierungen und/oder Optimierungen bei der Maßnahmenumsetzung im Landesaktionsplan hat sich der Beirat in der Vergangenheit ausgesprochen und welche Empfehlungen wurden in der Vergangenheit
    a. berücksichtigt?
    b. nicht berücksichtigt und aus welchen Gründen?
  8. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Beirats mit der Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention und anderen relevanten Akteuren?
  9. An welchen Gremiensitzung wird der Beirat beteiligt und inwiefern wird diese Beteiligung als ausreichend erachtet?
  10. Wie wird sichergestellt, dass der Beirat seine Tätigkeit unabhängig ausführen kann?
  11. Wie hat sich die Zusammensetzung des Bremer Betroffenenbeirats Istanbul-Konvention seit seiner Einberufung im Oktober 2021 entwickelt und wie bewertet der Senat diese Entwicklung?
  12. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Betroffenenbeirats und den Umstand, dass die Arbeit von weniger Mitgliedern als ursprünglich vorgesehen getragen wird?
  13. Wie wird sichergestellt, dass die Beiratsmitglieder ausreichend vor Retraumatisierung geschützt werden?
  14. Inwiefern wird nach Ansicht des Senats die Perspektive Betroffener bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention ausreichend einbezogen?
  15. Welche Neuausrichtung und Konzeptanpassungen des Betroffenenbeirats sind zur nächsten Berufungsperiode vorgesehen und wann soll die Ausschreibung erfolgen?
  16. Wie will der Senat die langfristige Verankerung und Finanzierung des Betroffenenbeirats im Landesaktionsplan sicherstellen?
  17. Inwiefern und wie ist geplant, die Arbeit des Beirats zu stärken sowie die öffentliche Kommunikation und damit die Bekanntheit und Wahrnehmung der Beiratsarbeit nach außen zu steigern?