Landeszentrale für politische Bildung

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die Kernaufgaben der Landeszentrale für politische Bildung bestehen darin, Bürgerinnen und Bürger zum Eintreten für unsere demokratische Gesellschaft zu aktivieren und zum kritischen Mitdenken anzuregen sowie Organisationen, Schulen, Universitäten etc. über allgemein interessierende gesellschaftspolitische Fragen sowie über die Bundes- und Landespolitik zu informieren.

Laut Radio Bremen gilt Bremen als eine Hochburg des Salafismus, einer radikalen Auslegung des islamischen Glaubens. Bundesweit zählt der Verfassungsschutz etwa 7.000 Anhänger des Salafismus, davon alleine 360 in Bremen. Aber auch bezüglich des politischen Extremismus scheint Bremen laut den Zahlen des Verfassungsschutzberichtes aus dem Jahr 2014 ein Anziehungspunkt zu sein. Gerade angesichts dieser Situation wäre auch die Landeszentrale für Politische Bildung in besonderem Maße gefragt, in diesem Bereich Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten.

Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses sicherzustellen.

Wir fragen den Senat:
  1. Welche Projekte wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit den inhaltlichen Schwerpunkten politischer Extremismus, religiöser Extremismus und Nationalsozialismus/Holocaust durchgeführt? Welche weiteren Projekte, die den genannten Schwerpunkten nicht zuzuordnen sind, wurden durchgeführt?
  2. Welchen Kosten- und Personalaufwand verursachten die jeweiligen in 1) genannten Projekte?
  3. Fanden zu den in 1) genannten Projekten Evaluationen statt? Wenn ja, zu welchen Ergebnis kamen diese?
  4. Wie erklären sich die Personalkostensteigerung bei den Bezügen planmäßiger Beamter und Richter von 49.210 € im Anschlag 2015 auf 158.170 € im Anschlag 2016 und 155.480 € im Anschlag 2017 sowie die Kostensteigerung bei Entgelten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 225.650 € im Anschlag 2015 auf 366.490 € im Anschlag 2016 und 348.410 € im Anschlag 2017?

5) Welche Projekte in welchem personellen und finanziellen Umfang sind für die Jahre 2016 und 2017 geplant?

Julie Kohlrausch, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite  der Bremischen Bürgerschaft