Kosten der Überwachung des Landesmindestlohns
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Nach der Einführung des Bundesmindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wird die Notwendigkeit des Landesmindestlohns, der derzeit mit 8,80 Euro pro Stunde leicht über dem Bundesmindestlohn liegt, angezweifelt. Auf Nachfrage in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bestätigte die Verwaltung, dass die Maßnahmen zur Überprüfung des Landesmindestlohns auch erhalten bleiben, sofern der Bundesmindestlohn über den Landesmindestlohn steigt. Der Wirtschaftssenator hat jüngst einen Gesetzesentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, der die Aussetzung des Verfahrens zur Erhöhung des Landesmindestlohns ermöglicht. Damit hat der Senat ein Zeichen gegen eine weitere Erhöhung des Landesmindestlohns gesetzt. Somit stellt sich die Frage, welche Kosten die Überprüfung des Landesmindestlohns jährlich verursacht, da die Meldepflichten auch weiter existieren, sofern der Landesmindestlohn über den Bundesmindestlohn steigen würde.
Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürger- schaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses sicherzustellen.
Wir fragen den Senat:
- Wie hoch sind die Kosten für die jährlichen Überwachungsmaßnahmen des Landes- mindestlohns in der Verwaltung?
- Welche Kosten sind seit der Einführung für die Überwachung des Landesmindest- lohns jährlich entstanden?
- Wie viele Personalstellen sind für die Überwachung des Landesmindestlohns in den Haushaltsjahren 2016/2017 eingeplant und wie stellt sich die Entwicklung der Personalzahlen in den letzten zwei Jahren dar?
- Wie viele Verstöße wurden in den vergangenen zwei Jahren ermittelt und welche Sanktionen wurden verhängt?
Lencke Steiner und die Fraktion der FDP