Islamismus entschlossen bekämpfen

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Die weit überwiegende Mehrzahl der Musliminnen und Muslime im Land Bremen ist friedlich und hat mit dem gewaltbereiten Islamismus nichts zu tun. Beim Islamismus handelt es sich um eine Form des religiös begründeten Extremismus, der sich auf Symbole, Begriffe und Konzepte aus dem Islam beruft, um antidemokratische politische Ziele religiös zu legitimieren.

Die Werte des Grundgesetzes sind nicht verhandelbar. Jeder kann in Deutschland seinem Glauben folgen, muss aber auch akzeptieren, dass andere dies nicht tun und dass der Glaube Gegenstand von Kritik und Satire wird. Die Akzeptanz der Freiheit der anderen ist die Bedingung für eine offene Gesellschaft. Wer, wie der Islamismus, unsere freiheitliche Gesellschaft nicht nur ablehnt, sondern aktiv beseitigen will, hat in ihr keinen Platz. Islamismus bereitet Gewalt und Terrorismus den Boden. Der politische Islam dient in vielen Fällen als Wegbereiter dieser Ideologie. Es ist deshalb zwingend notwendig, dem ganzen Spektrum islamistischer Aktivitäten konsequent entgegenzutreten. Diejenigen, die unter dem Deckmantel des Islam Hass und Extremismus verbreiten, verschärfen Ressentiments gegen die vielen Musliminnen und Muslime, die ihre Religion friedlich ausüben.

Die Serie durchgeführter und versuchter islamistischer Anschläge der letzten Monate haben verdeutlicht, dass sich die Gefahr islamistischer Anschläge jederzeit realisieren kann. Es ist der intensiven Arbeit der Sicherheitsbehörden zu verdanken, dass in der jüngeren Vergangenheit mehrere islamistische Anschläge verhindert werden konnten.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und sich gegen Islamismus ebenso wie gegen jede andere Art von Extremismus verteidigen. Die Gefahrenlage muss uns besorgen und erfordert entschlossene Maßnahmen.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Alle extremistischen Moscheen zu schließen und hierzu:
    a. ein Vereinsverbot für hinter extremistischen Moscheen im Land Bremen stehende Vereine zu prüfen.
    b. daraus resultierende und auch bereits bestehende Vereinsverbote konsequent umsetzen.
    c. die Bremer Sicherheitsbehörden und insbesondere den Verfassungsschutz finanziell und personell besser auszustatten.
  2. Keine Extremisten einzubürgern und hierzu:
    a. in Fällen, in denen sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen der Einbürgerung gar nicht vorlagen, von der Möglichkeit einer Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft konsequent Gebrauch zu machen.
    b. die jeweiligen Personen anschließend auszuweisen und abzuschieben.
  3. Gefährder während ihres Aufenthalts in Bremen konsequent zu überwachen und dabei beispielsweise den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel) zu verstärken.
  4. Die Finanzierung des Terrors stärker zu bekämpfen und dazu:
    a. die Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität (insbesondere Clankriminalität) und dem islamistischen Spektrum in den Fokus zu nehmen.
    b. keine öffentlichen Gelder an Organisationen zu vergeben, die selbst im Bremer Verfassungsschutzbericht auftauchen oder mit solchen zusammenarbeiten.
  5. Die Präventionsarbeit in unserem Land zu verbessern und dazu:
    a. zunächst sämtliche Präventionsangebote im Bereich Islamismus auf den Prüfstand zu stellen und zu evaluieren.
    b. auf der Basis der Ergebnisse dieser Evaluation ein Präventionsprogramm gegen Islamismus aufzulegen, das insbesondere Mitarbeiter in Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie der JVA unterstützt.
  6. Sich auf Bundesebene
    a. für die Einführung einer konsequenten Abschiebehaft für Gefährder einzusetzen. Straftäter, die ausreisepflichtig sind und zu einer Haftstrafe verurteilt werden, sollen keine Bewährung mehr erhalten können, sondern auf jeden Fall ins Gefängnis kommen. Außerdem sollen Richter künftig bereits dann eine Abschiebehaft anordnen können, wenn ein Ausreisepflichtiger nur wegen einer einzigen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, nicht erst, wie bisher, nach wiederholten Verurteilungen.
    b. für erleichterte und erweiterte Ausweisungen bei der Billigung terroristischer Taten einzusetzen.
    c. für eine einheitliche, im gesamten Bundesgebiet im gleichen Maße durchzusetzende Migrationspolitik zu werben, die die Länder ohne eigenes politisches Ermessen über das Ob von Abschiebungen umsetzen.
    d. für eine Neuaufstellung des Expertenkreises Islamismus einzusetzen. Dieser sollte neben Wissenschaftlern auch aus Praktikern der Präventionsarbeit, sowie Experten für den Bereich der Online-Radikalisierung bestehen.
    e. für eine Erweiterung der Ausbildung muslimischer Imame und Religionslehrer an deutschen Universitäten einzusetzen, um sicherzustellen, dass muslimischer Religionsunterricht muss frei von Einflüssen islamistischer oder aus dem Ausland gesteuerter Organisationen angeboten werden kann.