Investitionsstau und veraltete Ausstattung bei der Polizei?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die Sicherheit der Bremerinnen und Bremer steht in nahezu jeder Sitzung der Bremischen Bürgerschaft auf der Tagesordnung. Nicht erst seit der Flüchtlingskrise wird deutlich, dass das Sicherheitsgefüge im Land Bremen stark überstrapaziert ist. Insbesondere die personelle Ausstattung ist oftmals Thema. Über Jahre hinweg wurden die Ausbildungskapazitäten der Hochschule für Öffentliche Verwaltung nicht genutzt. Als Folge gleichen die Neuzugänge nicht einmal die altersbedingten Abgänge aus. Dies schlägt sich alljährlich in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nieder. Straftaten nehmen zu, während die Aufklärungsquoten beständig absinken. Neben der mangelnden personellen Ausstattung der Polizei unterbindet jedoch auch ein massiver Investitionsstau das effiziente Arbeiten der Polizei mit den vorhandenen Ressourcen.

Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses sicherzustellen.

Wir fragen den Senat:
  1. Wie hoch wird der tatsächliche Investitionsbedarf für Ersatzbeschaffungen im Bereich Fuhrpark (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Krafträdern, zivilen Funkstreifenwagen, Halbgruppenwagen, Lastkraftwagen, Sonderfahrzeugen und Spezialeinsatzfahrzeu- gen, der Anzahl der benötigten Fahrzeuge, der erwarteten Einzelpreise und des erwarteten Gesamtpreises) von den Ortspolizeibehörden in Bremen und Bremerhaven für die Jahre 2016 und 2017 beziffert?
  2. Welche Fahrzeuge sollen aus dem Budget, das den Ortspolizeibehörden entspre- chend der Haushaltsplanungen tatsächlich zu Verfügung steht, in den Jahren 2016 und 2017 angeschafft werden?
  3. Welche, der sechs im Jahr 2014 als sanierungsbedürftig eingestuften Polizeistandorte der Polizei Bremen, können mit den vorgesehenen Haushaltsmitteln im Haushaltszeitraum 2016/2017 saniert werden?
  4. Welche tatsächlichen Bedarfe haben Polizei Bremen und Polizei Bremerhaven im Bereich der Betrieb- und Geschäftsausstattung, Büroeinrichtung, Technische Anlagen und Ausgaben für Baumaßnahmen im Einzelnen identifiziert und welche Mittel sind hierfür entsprechend der Entwürfe im Haushalt jeweils für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen?
  5. Welche Bedarfe im Bereich von Waffen sowie Dienst- und Schutzbekleidung haben Polizei Bremen und Polizei Bremerhaven für die Jahre 2016 und 2017 identifiziert und welche Mittel sind hierfür (aufgeschlüsselt nach Waffen sowie Dienst- und Schutzbekleidung) im Haushaltsentwurf für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen?

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft