Hohe Zahl der Schulanmeldungen – eine fatale Prognose und ihre Auswirkungen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Erst Ende Juli verkündete das Bildungsressort, dass es eine Haushaltssperre verhängt. Konkret bedeutet dies, dass die Bildungsbehörde nur noch Geld für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und die Erledigung von Pflichtaufgaben ausgeben darf. Für alle weiteren Ausgaben müssen die Dienststellen des Ressorts die ausdrückliche Zustimmung von Bildungssenatorin Sascha Aulepp einholen. Dabei wurde der Haushalt erst fünf Wochen vor Verhängung der Haushaltssperre in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen.
Als Begründung für diese nennt das Bildungsressort die deutlich über den Annahmen liegende Zahl von Schülerinnen und Schülern, die es aktuell zu versorgen gilt. Ursächlich sei eine Überlastung der Meldebehörde. Dabei seien die Prognosedaten, die mit den Meldungen des Einwohnermeldeamtes abgeglichen werden, deutlich zu niedrig. Sie bildeten jedoch die Grundlage der Planungen des Bildungsressorts. Genauer erklärt die Bildungsbehörde laut einem Artikel der taz vom 4. August 2024 mit dem Titel „Schulbehörde fällt Rechnen schwer“, sie haben auf Zahlen aus dem Jahr 2022 zurückgegriffen, als die Meldebehörden überlastet gewesen seien. Zudem sei sie überrascht von der hohen Zahl an Kitakindern und Schülerinnen und Schülern gewesen.
Bedauerlicherweise ist es kein ungewohntes Bild, dass die Bildungsbehörde falsch kalkuliert. Bereits Anfang Juli wurde eine Fehlkalkulation bei den Energiekosten aufgezeigt: Nur 5,9 Millionen Euro waren im Bildungshaushalt für Gas, Heizöl und Strom vorgesehen. Dabei wurden 2023 an Bremer Schulen und Kitas noch ganze 14,5 Millionen Euro für Energie ausgegeben. Es ist wenig verwunderlich, dass bis Ende Mai dieses Jahres bereits 8,3 Millionen Euro für Energiekosten ausgegeben wurden. Hier zeigt sich bereits, dass der fehlkalkulierte Finanzrahmen nicht eingehalten werden kann. Ein fataler Zustand, da eine gute Finanzplanung des Bildungsressorts essenziell ist, um jeder Schülerin und jedem Schüler in Bremen eine bestmögliche Bildung zu bieten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welches Fachverfahren wird für die Übermittlung der prognostizierten Meldedaten der Schülerzahlen, die es zu versorgen gilt, in Bremen und Bremerhaven angewendet?
  2. Zu welchem Zeitpunkt wird die Senatorin für Kinder und Bildung über die prognostizierten Meldedaten informiert, um eine bestmögliche Versorgung aller Schülerinnen und Schüler zu planen und zu ermöglichen?
  3. In welchen Zeitabständen werden die prognostizierten Meldedaten regelmäßig aktualisiert?
  4. Inwiefern werden die Prognosedaten des Bildungsressorts mit den Meldungen des Einwohnermeldeamtes abgeglichen?
  5. Bestanden für die Planung des Schuljahres 2024/25 Differenzen zwischen den Prognosedaten und den Meldungen des Einwohnermeldeamtes und falls ja, wie fielen diese aus? (Bitte die Prognosedaten sowie die Zahl der Meldungen des Einwohnermeldeamtes konkret für beide Städte angeben.)
  6. Welches Prognoseverfahren (Methodik) wird derzeit verwendet, um die Zahl der Schülerinnen und Schüler für das kommende Schuljahr zu prognostizieren? (Bitte nach Primar, Sek I und Sek II und ggf. für Bremen und Bremerhaven, sofern es Unterschiede gibt, getrennt nennen)
  7. Welche Rollen spielen externe Faktoren (z.B. Migration) bei den steigenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler, und wie werden diese in die Prognose und Planung im Detail einbezogen?
  8. Inwiefern besteht die Möglichkeit, die Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auch über andere Quellen zu erheben und falls ja, welche Quellen?
    8.1 Inwiefern werden weitere Quellen bei der Prognose der Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger berücksichtigt und falls ja, um welche handelt es sich konkret?
    8.2 Inwiefern wird die Zahl der zur Schuleingangsuntersuchung eingeladenen Schulanfängerinnen und Schulanfänger im Bildungsressort erhoben, sodass eine möglichst genaue Prognose der Schülerzahl erzielt werden kann, um jedem Kind bestmögliche Bildung zu ermöglichen?
    8.3 Falls die Zahl der zur Einschulung eingeladenen Schulanfängerinnen und Schulanfänger nicht ermittelt und nicht als Grundlage zur Prognose der Schülerzahl verwendet wird: Aus welchen Gründen nicht und inwiefern bedenkt der Senat, diese zukünftig zu ermitteln und als Grundlage zu verwenden?
  9. Inwiefern wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Prognosedaten zukünftig zu verbessern?
    9.1 Falls ja, um welche handelt es sich konkret?
    9.2 Welche Maßnahmen sollen zukünftig ergriffen werden?
  10. Inwieweit existiert ein (Notfall)Plan für den Fall, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler weiterhin ungenau prognostiziert werden?
  11. Wie hat die Haushaltssperre konkret die Planung und Durchführung des Schuljahres 2024/25 beeinflusst, insbesondere unter Berücksichtigung der Abweichungen von der Prognose?
  12. Inwiefern werden die prognostizierten Meldedaten digitalisiert?
    12.1 Wie ist der derzeitige Planungsstand bezüglich der Digitalisierung der prognostizierten Meldedaten?
    12.2 Falls die prognostizierten Meldedaten nicht digitalisiert werden: Aus welchen Gründen nicht und inwiefern bedenkt der Senat, diese zeitnah zu digitalisieren, um Mitarbeitende zu entlasten?
  13. Inwiefern plante das Bildungsressort aufgrund der falsch prognostizierten Schülerzahl mit weniger Lehrkräften für das Schuljahr 2024/25?
    13.1 Inwiefern betrifft dies auch die Lehrkräfteversorgungsquote?
    13.2 Falls dies keine oder wenig Auswirkungen auf die Lehrkräfteversorgungsquote hat: Aus welchen weiteren Gründen erreicht diese nicht die angestrebten 105 Prozent, sondern lediglich 98 Prozent?
  14. Wie werden die politischen Gremien (Deputation für Kinder und Bildung, Ausschuss für Schule und Kultur) über die Schülerzahlprognose informiert?