Hält die Mietpreisbremse, was sie verspricht?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Der Senat hat die so genannte Mietpreisbremse zum 1. Dezember 2015 für die Stadt Bremen umgesetzt. Die bis zum 20. November 2020 befristete Verordnung soll verhindern, dass Mieten insbesondere in nachgefragten Stadtteilen überdurchschnittlich stark steigen.

Eine jüngst vorgelegte bundesweite Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse keinen signifikanten Effekt auf den Preistrend habe. Danach verhindere sie weder einen generellen Anstieg der Mieten, noch entlaste sie einzelne, finanzschwache Mieter.

Für Bremen bescheinigte der Mieterschutzbund kürzlich steigende Mieten, die nicht mehr nur die Innenstadt, sondern auch die angrenzenden Stadtteile betreffen. Von ihren Erfahrungen auf dem Wohnungsmarkt frustriert, blieben bspw. junge Familien mit Nachwuchs vielfach lieber in ihren zu klein gewordenen und Senioren in ihren zu großen Wohnungen. Zudem besteht dadurch die Gefahr, dass Bremen Bewohner, insbesondere an das niedersächsische Umland, verliert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der Mietpreis-Analyse des DIW und die Kritik, dass die Mietpreisbremse nicht die gewünschte Wirkung erziele bzw. sogar gänzlich wirkungslos sei?
  2. Wie und mit welchem Ergebnis hat der Senat die Auswirkungen der seit Dezember 2015 für Bremen geltenden Mietpreisbremse evaluiert?
  3. Inwiefern sieht der Senat die Mietpreisbremse als geeignetes Instrument, um den Mietanstieg zu entschleunigen und in angespannten Wohnungsmärkten für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen?
  4. Wie haben sich die Mieten in Bremen – aufgeschlüsselt nach Stadtteilen – in den vergangenen fünf Jahren entwickelt und wo genau herrscht ein angespannter Wohnungsmarkt?
  5. In welchen Bremer Stadtteilen und Wohnregionen hat die Mietpreisbremse nachweislich zu welcher Eindämmung des Mietanstiegs geführt?
  6. Wie bewertet der Senat die Aussage des Mieterschutzbundes, dass die Mieten in Bremen weiter steigen und die Menschen Schwierigkeiten haben, Wohnraum zu finden?
  1. Wie beurteilt der Senat die Aussage, dass die Mietpreisbremse in Bremen ohne qualifizierten Mietspiegels praktisch nicht anwendbar sei?
  2. Inwiefern und unter welchen Bedingungen wird die Mietwerterhebung, die derzeit durch das Statistische Landesamt Bremen durchgeführt wird, den Anforderungen und Kriterien für einen einfachen bzw. qualifizierten Mietspiegel gerecht und kann zur Erstellung eines Mietspiegels für Bremen dienen?
  3. Inwiefern sieht der Senat die Mietpreisbremse als richtig aufgestellt an, um wirksam zu greifen?
  4. Wie steht der Senat zu den geplanten Änderungen bspw. der Berliner Initiative zur Erhöhung der Wirksamkeit der Mietpreisbremse?

Rainer W. Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft