Grundsteuerreform – transparent, aufkommensneutral und sozial verträglich?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Im Hinblick auf die bevorstehende Grundsteuerreform und die damit verbundenen Herausforderungen bezüglich Transparenz, Aufkommensneutralität und sozialer Verträglichkeit fragen wir als FDP-Fraktion den Senat:
- Wie viele Bescheide in Grundsteuerangelegenheiten sind bis dato jeweils monatlich seit Beginn der Bescheiderteilung der Finanzverwaltung in Bremen und Bremerhaven ergangen?
- Wie viele Einsprüche gegen bereits erlassene Grundsteuerwertbescheide und Bescheide über den Grundsteuermessbetrag sind bis dato in Bremen und Bremerhaven eingegangen? Bitte geben Sie sowohl die absolute Anzahl als auch die prozentuale Einspruchsquote an.
- Welches sind bislang aggregiert die zehn häufigsten Einspruchsgründe? Wie vielen der bis dato eingegangen Einsprüche wurde bislang in Bremen und Bremerhaven im Sinne des Steuerpflichtigen ganz oder zumindest teilweise stattgegeben?
- Welche jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer sind in Bremen und Bremerhaven in den einzelnen Jahren von 2012 bis 2022 generiert worden? Welche Einnahmen sind jeweils einzeln für die beiden Jahre 2023 und 2024 und prognostizierend darüber hinaus differenziert nach Bremen und Bremerhaven zu erwarten?
- Welche Maßnahmen plant der Bremer Senat in Bezug auf die bevorstehende Grundsteuerreform, um Transparenz, Aufkommensneutralität und Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen?
- Mit jeweils welchen einzelnen politischen Entscheidungen und konkreten Maßnahmen stellt der Finanzsenator sicher, dass tatsächlich eine aufkommensneutrale Systemumstellung erfolgt?
- Wie beabsichtigt der Senat, die Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform insgesamt sicherzustellen und welche Möglichkeiten hat der Senat, das dreistufige Verfahren zur Grundsteuerfestlegung (Ermittlung des Grundsteuerwerts, Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Steuermessbetrags, Anwendung des Hebesatzes) anzupassen? Bitte um detaillierte Darstellung.
- Gibt es konkrete Pläne, um sicherzustellen, dass die Neubewertung der Immobilien nicht dazu führt, dass die Steuerlast für Bürgerinnen und Bürger intransparent erhöht wird?
- Plant der Bremer Senat, den erforderlichen Hebesatz für eine Aufkommensneutralität vorab zu kommunizieren, um Transparenz und faire Behandlung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, ähnlich wie es von den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein beabsichtigt ist?
- Wie und in welcher Höhe plant der Senat, den Grundsteuerhebesatz unter Berücksichtigung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger, der Aufkommensneutralität und der Neubewertung der Immobilien festzulegen?
- Wie wird der Bremer Senat sicherstellen, dass die Reform gerecht und ausgewogen ist und keine bestimmten Bevölkerungsgruppen benachteiligt?
- Wie wird der Bremer Senat sicherstellen, dass die Grundsteuerreform sowohl Eigentümer als auch Mieter nicht über Gebühr belastet?
- Wird der Bremer Senat die Bürgerinnen und Bürger über die Auswirkungen der Grundsteuerreform informieren und gegebenenfalls über Unterstützungsmöglichkeiten für finanziell benachteiligte Haushalte aufklären?
- Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Grundsteuerreform im Land Bremen aktuell aus, und welche Schritte werden unternommen, um die Einhaltung des Zeitplans zu gewährleisten?
- Gibt es Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv an der Diskussion der Grundsteuerreform zu beteiligen, um ihre Bedenken und Anliegen zu äußern?
- Gibt es in Bremen eine Grundsteuerhotline für die Bürgerinnen und Bürger oder ist eine solche Hotline geplant, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist?
Thore Schäck und Fraktion der FDP