Flüchtlinge und Asylbewerber im Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Durch die Ergänzung des BFD-Gesetzes stehen in den kommenden drei Jahren bis zu 10.000 zusätzliche Stellen in der Flüchtlingshilfe zur Verfügung. Das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ wurde Ende 2015 mit dem Ziel aufgelegt, Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft zu unterstützen. Es ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet.

Die Plätze werden zur Hälfte von der Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und zur anderen Hälfte von den verbandlichen Zentralstellen vergeben und verwaltet.

Es soll zum einen die Willkommenskultur stärken und zum anderen den vielen gemeinnützigen Organisationen helfen, die bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den Flüchtlingszuzug auf freiwillige und ehrenamtliche Unterstützung angewiesen sind.

Auch Flüchtlinge und Asylbegehrende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können in anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst machen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Nach welchem Schlüssel erfolgt die Verteilung der Plätze auf die verschiedenen Bundesländer und welche Kontingente erhält das Land Bremen durch das BAFzA sowie die verbandlichen Zentralstellen?
  2. In welchen Einsatzstellen können Flüchtlinge im Land Bremen einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren und in welchen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen erfolgt der Einsatz der Freiwilligen?
  3. Inwiefern und in welchen Einrichtungen wurden für das Sonderprogramm neben den bereits anerkannten Einsatzplätzen neue Einsatzstellen genehmigt, Einsatzbereiche erweitert und/oder Platzzahlerhöhungen vorgenommen?
  4. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen werden Flüchtlinge, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, pädagogisch besonders begleitet?
  5. Wie viele Bewerbungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern um BFD-Stellen im Land Bremen sind bei den Trägern bzw. Einsatzstellen eingegangen?
  6. Wie viele BFD-Stellen wurden zwischenzeitlich mit Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern besetzt?
  7. Wie alt sind die teilnehmenden Flüchtlinge bzw. Asylbewerber, in welchem Stundenumfang erfolgt ihre Beschäftigung und wie lange dauert ihr Bundesfreiwilligendienst?
  8. Wie bewertet der Senat die Bedeutung des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ und die Resonanz von Freiwilligen, Trägern und Initiativen nach den neuen Plätzen?
  9. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Senat, die Bekanntheit des Sonderprogramms zu steigern und die Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu erhöhen?
  10. Inwiefern wurde und wird zur stärkeren Integration junger Zuwanderer auf Bundesebene auf eine Ausweitung der Jugendfreiwilligendienste hingewirkt?
  11. Mit welchen weiteren Maßnahmen beabsichtigt der Senat, die Integration zugewanderter junger Menschen, die im Land Bremen ein neues Zuhause finden wollen, zu fördern?

Dr. Magnus Buhlert, Julie Kohlrausch, Lencke Steiner und Fraktion der FDP