Wie ist die Bremer Polizei für die Nachalarmierung bei Eskalationen von Personenansammlungen aufgestellt?

Kleine Anfrage der FDP.

Wie in anderen Städten, so kommt es auch in Bremen immer mal wieder aus unterschiedlichen Anlässen zu größeren Menschenansammlungen, wie z. B. im Juni an der Sielwallkreuzung im Viertel. Nicht immer ist eine friedliche Entwicklung von großen Menschenansammlungen zu garantieren. Um Eskalationen, wie wir sie im Juni 2020 in Stuttgart und im Juli in Frankfurt erlebt haben, vermeiden zu können, ist es nötig, schnell und zuverlässig eine große Anzahl von Einsatzkräften kurzfristig mobilisieren zu können. Hierbei greift die Bremer Polizei auf das Mittel der Nachalarmierung zurück.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche und wie viele Kräfte sind in Bremen so ausgerüstet, dass sie Lagen, wie sie in Stuttgart und Frankfurt erlebt wurden, auch bewältigen können?

2. Wie sieht der Prozess der Nachalarmierung aus?

3. Wie hoch ist die Sollstärke der Landesreserve in Bremen und wie lautete die tatsächliche Stärkemeldung der jeweiligen Landesreserve an den Wochenenden (Fr, Sa, So) in den vergangenen zwölf Wochen?

4. Wie viele SEK-Kräfte können im Notfall mobilisiert werden, insbesondere wenn auch in den Folgestunden eine Bereitschaft der Kräfte sichergestellt sein muss?

5. Wie sieht die Mobilisierung weiterer Kräfte in der Praxis aus und wie lange dauert es regelmäßig bis weitere Einheiten von 20, 50 oder 100 Kräften vor Ort sind? (bitte aufschlüsseln)

6. Sofern Polizeikräfte aus dem Frei zum Einsatz gerufen werden, welche Hinderungsgründe sind regelmäßig vorhanden, beziehungsweise vorstellbar, und wie wirken sich diese Gründe in der Praxis zahlenmäßig aus?

7. Welche Herausforderungen aus einsatztaktischer Sicht (zum Beispiel das Bilden von Einheiten oder das Ausrüsten der Beamten) bringt die Mobilisierung von Kräften aus dem Frei mit sich und mit welchem Konzept begegnet der Senat diesen Herausforderungen?

8. Wie viele Beamtinnen und Beamte (absolut und relativ) der Kriminalpolizei aus dem Frei wurden bei einer entsprechenden Alarmierung in den vergangenen zehn Jahren jeweils erreicht und wie viele der erreichten Beamtinnen und Beamten erschienen zum Dienst?

9. Welche Herausforderungen aus einsatztaktischer Sicht treten bei der Alarmierung von Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei auf und inwieweit gibt es Konzepte, wie Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei im Notfall auch an der Bewältigung von eskalierenden Personenansammlungen mitwirken können (z.B. durch bereitliegende Ausrüstungen)?

10. Inwieweit können aus dem Frei gerufene Polizistinnen und Polizisten zusätzliche Kosten (etwa Fahrtkosten) geltend machen?

11. Wie lange weiß eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter vorab, wann sie/er Einsatzbereitschaft hat und welche Belastungen ergeben sich aus dieser Kurzfristigkeit für die Beamtinnen und Beamten?

12. Wie hoch ist die Vergütung der nächtlichen Dienstbereitschaft bei der Polizei Bremen und wie hoch ist sie bei der Feuerwehr Bremen?

13. Inwieweit ist es seitens der Innenbehörde abgelehnt worden, eine ähnliche Regelung wie bei der Feuerwehr zur Vergütung der nächtlichen Dienstbereitschaft zu treffen? und inwieweit führt die bisherige Regelung dazu, dass de facto kaum Polizeibeamtinnen und Beamten in Bereitschaft sind?

14. Inwieweit spielen nach Auffassung des Innensenators jeweils Vergütung, Personalsituation und aggressives Verhalten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten bei der Motivation der Einsatzkräfte eine Rolle?

15. Inwieweit hält der Innensenator die Personalsituation (Bereitschaft) für ausreichend für den Fall, dass durch mehrere hundert Randalierer nächtliche Menschenaufläufe außer Kontrolle geraten?

16. Wie viele Einsatzkräfte kann die Polizei Bremen innerhalb von 30 Minuten heranführen, wenn am Sielwall am Freitagabend um 23:00 Uhr eine Menschenansammlung eskaliert und 500 Menschen ähnlich wie in Stuttgart randalieren?

17. Welche weiteren Lösungen gibt es angesichts der aktuell bestehenden Personaldecke für die Sicherheit von Bremens Bürgern vorzusorgen und Eskalationen, wie wir sie in Stuttgart und Frankfurt erlebt haben, zu vermeiden?

18. Wie lange dauert es für Einheiten aus Niedersachsen, die aus der Landesreserve nachalarmiert werden, bis sie vor Ort sind und müssen diese Einsatzkräfte aus Niedersachsen auch entsprechend der Entwürfe der Änderung des bremischen Polizeigesetzes eine Kennzeichnung tragen?

19. Welche und wie viele Kräfte sind in Niedersachsen so ausgerüstet, dass sie Lagen, wie sie in Stuttgart erlebt wurden, auch bewältigen können?