Einsetzung des Rechtsausschusses

Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, der CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz der Landesverfassung einen Rechtsausschuss ein.

Der Rechtsausschuss hat folgende Aufgaben:

1. AngelegenheitenderJustizundVerfassung
2. Mitwirkung an der Gesetzgebung aufgrund von der Bürgerschaft (Landtag) überwiesener Gesetzesvorlagen.

Dem Rechtsausschuss gehören dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder an.

Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU

Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft