Einsetzung eines staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen Rechnungsprüfungsausschuss ein. Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Haushaltsrechnungen der Freien Hansestadt Bremen unter Berücksichtigung der Berichte des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen.

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Rechnungen des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen.

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss berichtet der Bürgerschaft (Landtag) über seine Beratungsergebnisse zu Ziff. 1 und 2.

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss überwacht die Umsetzung seiner Beschlüsse zu 1.

5. Der Rechnungsprüfungsausschuss führt das Auswahlverfahren zur Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofs durch und legt dem Vorstand der Bürgerschaft einen Wahlvorschlag vor.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ermächtigt, für die Prüfung der Rechnungen des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen sowie für weitere Aufgaben Unterausschüsse mit bis zu 5 Mitgliedern zu errichten.

Die Haushaltsrechnungen, die Berichte des Rechnungshofs, die Rechnungen des Rechnungshofs und die Mitteilungen des Senats aufgrund der Berichte des Rechnungshofs sind vom Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss nach Druck der Vorlagen unmittelbar zuzuleiten.

Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und 11 stellvertretenden Mitgliedern.

Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU

Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft