Antrag zur Kürzung der Abgeordnetendiät
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene, Gesetz:
Artikel 1
Änderung der zusätzlichen monatlichen Entschädigung für Präsident/In, Vizepräsident/Innen, Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz) vom 16. Oktober 1978 (Brem.GBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2013 (Brem.GBl. S. 288), wird wie folgt geändert:
- § 5 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„die Präsidentin oder der Präsident 100 vom Hundert,“ - § 5 Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten 50 vom Hundert,“ - § 5 Abs. 2 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„je Fraktion der oder die Fraktionsvorsitzende 100 vom Hundert sowie bei Fraktionen mit bis zu zehn Mitgliedern bis zu eine stellvertretende Fraktionsvorsitzende oder ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender 50 vom Hundert und bei Fraktionen mit mehr als zehn Mitgliedern bis zu zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende 50 vom Hundert der Entschädigung gemäß Absatz 1.“
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Begründung
Die zusätzlichen Entschädigungen der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsident/Innen, der Fraktionsvorsitzenden und der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für die Wahr- nehmung ihrer Aufgaben, fallen nicht nur im Vergleich zu der regulären Entschädigung für Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft sehr hoch aus. Auch im Vergleich mit anderen Lan- desparlamenten erweisen sich die zusätzlichen Entschädigungen nach dem Bremischen Abgeordnetengesetz als zu hoch. Insbesondere im Vergleich zu den entsprechenden Entschädi- gungen für Funktionsträger in den Parlamenten der Stadtstaaten Berlin und Hamburg, nimmt die Bremische Bürgerschaft hier eine Spitzenposition ein. Aber auch im Vergleich zu Vollzeit-Parlamentariern in Flächenländern sind die Entschädigungszahlungen in Bremen hoch. So erhalten Fraktionsvorsitzende im Teilzeitparlament des kleinsten Bundeslands fast genauso viel, wie Ihre Kollegen im Vollzeitparlament in NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland.
Gerade im Haushaltsnotlageland Bremen ist, angesichts des notwendigen und für die Bremerinnen und Bremer entbehrungsreichen Konsolidierungskurses, auch von Abgeordneten und parlamentarischen Funktionsträgern ein gewisses Maß an Zurückhaltung erforderlich. Eine Änderung der entsprechenden Entschädigungsleistungen ist darüber hinaus auch auf Grund der Funktion der Bremischen Bürgerschaft als Teilzeit- bzw. Halbtagsparlament zwingend geboten. Die in Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft festgelegte Entschädigung, soll die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft für Ihre Tätigkeit im Teilzeit-/Halbtagsparlament entschädigen. Selbst wenn die Funktionen der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsident/Innen, der Fraktionsvorsitzenden und der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden als Vollzeittätigkeit angesehen werden, darf die zusätzliche Entschädigung für diese Vollzeittätigkeit nicht mehr als das Doppelte der Entschädigung für die Mitglieder des Teilzeit-/Halbtagsparlaments betragen.
Lencke Steiner, Prof. Dr. Hauke Hilz, Dr. Magnus Buhlert und die Fraktion der FDP