Black-Box Bremerhaven?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Am 15. März haben das Land Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven eine Vereinbarung über die zukünftigen innerbremischen Finanzbeziehungen getroffen. Diese enthält Einigungen über die zukünftige Lehrerversorgung, Polizeiausstattung, Personalabrechnung- und Service sowie ein Landesprogramm zur Haushaltssicherung.

Aus dieser Vereinbarung geht hervor, dass sowohl bei der Personalkostenerstattung für Lehrer, als auch für die Polizei bisher gravierende Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven bestanden haben, die mutmaßlich zuungunsten des bremischen Haushalts (Land) eine Besserstellung der Stadtgemeinde Bremerhaven dargestellt haben. Insbesondere die Angabe, dass es in Zukunft eine Spitzabrechnung des Personalkostenzuschusses geben soll macht deutlich, dass die bisherige Praxis der Personalkostenerstattung an Bremerhaven ohne entsprechende Kontrolle erfolgte. Angesichts der Haushaltsnotlage des Landes Bremen und der ebenfalls desaströsen finanziellen Lage der Stadtgemeinde Bremerhaven wäre dies ein massives untergraben des Konsolidierungskurses, den sich der Senat selbst auferlegt hat.

Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses sicherzustellen.

Wir fragen den Senat:

1) Welche Kosten wurden vom Land Bremen jährlich seit 2010 für öffentliche Bedienstete (sowohl Angestellte als auch Beamte) für in Bremerhaven eingesetztes Personal in jeweils welchen Bereichen der Verwaltung, für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute erstattet?

2) Auf welcher Grundlage wurden jeweils in den Jahren seit 2010 Personalkosten in welchen Bereichen der Verwaltung, für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute an Bremerhaven erstattet?

3) Wurde in den Jahren seit 2010 überprüft, ob die der Personalkostenerstattung zu Grunde gelegten Zahlen dem tatsächlichen Personal-(kosten)einsatz in Bremerhaven entsprochen hat? Wenn ja, wie hat diese Prüfung im Einzelnen ausgesehen?

  1. In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden Bremerhaven zu hohe Personalkosten erstattet? (Bitte aufgeschlüsselt für die Jahre ab 2010 nach den einzelnen Verwaltungsbereichen, sowie für Lehrer und Polizisten.)
  2. Wie wurde in Fällen, in denen es zu einer zu hohen Personalkostenerstattung an Bremerhaven kam, verfahren? In welchen Fällen gab es im Einzelnen seit 2010 Rückzahlungen an das Land?
  3. Mit welchen Einsparungen rechnet der Senat für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch die angestrebte Spitzabrechnung in welchen Bereichen der Verwaltung, bei Lehrern, Polizisten und Feuerwehrleuten?
  4. Welche Kosten sind jeweils in Bremen und Bremerhaven jährlich seit 2010 für die Personalverwaltung, insbesondere im Bereich der Personalkostenabrechnungen, ausgegeben worden? (Bitte jeweils die absoluten Kosten, die Kosten pro Einwohner und die Gesamtzahl des verwalteten Personals angeben getrennt für die beiden Stadtgemeinden angeben.)
  5. Welche Kosten werden dem Doppelhaushalt 2016/2017 für die Abrechnung von Personalkosten durch Performa Nord zu Grunde gelegt?
  6. Welche Kosten sind jährlich seit 2010 bei der Beschaffung von Dienstbekleidung jeweils in Bremen und Bremerhaven entstanden? (Bitte jeweils die Stückkosten für Polizeiwesten sowie sonstige Schutzkleidung für Polizei und Feuerwehr angeben.)
  7. Mit welchen zukünftigen Kosten für die gemeinsame Beschaffung von Dienstbekleidung rechnet der Senat in Zukunft, insbesondere für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2016/2017

    Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der  Bremischen Bürgerschaft