Wie weit ist der Senat mit seinem Plan, 10.000 zusätzliche Wohnungen in dieser Legislatur zu schaffen?

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

In den vergangenen Legislaturperioden wurde jeweils vom Senat versprochen durch verschiedene Maßnahmen der Förderung, Planung und Regulierung 10.000 neue Wohnungen zu schaffen. Eine umfassende Regulierung des Miet- und Baurechts in Bremen wurde in den letzten Jahren erreicht, die Zielsetzung von 10.000 neuen Wohnungen jedoch nicht. Im Programm „Wohnungsbauperspektiven 2020-23plus“ der vergangenen Legislatur wurden immerhin Potentialflächen für Wohnungsbau identifiziert, auf denen neuer Wohnraum entstehen könnte und der Wohnungsbau auf diesen Flächen zum Teil von öffentlichen und privaten Bauherren umgesetzt. Impulsflächen für den Wohnungsbau identifiziert, um dem Ziel näher zu kommen. Nun hat die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung mit Bezug auf die Koalitionsvereinbarungen erneut versprochen, 10.000 Wohnungen in dieser Legislatur schaffen zu wollen.

Wir fragen den Senat:

  1. Welche Projekte aus dem Programm „Wohnungsbauperspektiven 2020-23plus“ des Senats vom 08.12.2020 aus der letzten Legislatur sind Stand 8.6.2023 bereits umgesetzt? Welche Projekte waren Stand 8.6.2023 noch nicht umgesetzt? Welche dieser nicht verwirklichten Planungen sollen davon bis Ende der Legislatur umgesetzt werden? Bitte Projekte jeweils einzeln mit Angabe der Vorhabenträger, Anzahl der Wohneinheiten, Datum von Projektbeginn und Fertigstellung und Investitionsvolumen angeben.
  2. Welche weiteren Wohnprojekte in welchen Quartieren auf welchen Flächen mit wie viel Wohneinheiten sind bis Ende der Legislatur zusätzlich geplant? Bitte Projekte jeweils einzeln mit Angabe der Vorhabenträger, Anzahl der Wohneinheiten, Datum von Projektbeginn und Fertigstellung und Investitionsvolumen angeben.
  3. Mit welcher Strategie möchte der Senat, das Ausbauziel von 10.000 neue Wohnungen bis zum Ende der Legislatur in Bremen zu schaffen, erreichen?
  4. Auf welchen Annahmen beruht die Zielzahl von 10.000 Wohnungen?
  5. In welchem Verhältnis steht beim 10.000 Wohnungs-Ausbauziel der Anteil frei finanzierter Wohneinheiten und öffentlich geförderte Wohnungen?
  6. In welchen Wohnungssegmenten gibt es in Bremen ein Unterangebot? In welchen Segmenten gibt es eine Überdeckung?
  7. Wie viele Wohnungen sollen durch die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften erfolgen, wie viele von privaten Anbietern?
  8. Wie viele Wohnungen sind seit Beginn der Legislatur genehmigt worden?
  9. Wie viele Wohnungen sind seit Beginn der Legislatur fertiggestellt worden?
  10. Was ist sind die jährlichen Ausbauziele bis zum Ende der Legislatur?
  11. Welche personellen und finanziellen Ressourcen werden aktuell benötigt, um das Ziel von 10.000 zusätzlichen Wohnungen zu erreichen? 
  12. Inwieweit werden mehr Fachkräfte auf welchen Stellen und für welche Aufgaben in der Verwaltung benötigt, um das Ziel zu erreichen?
  13. Welche Maßnahmen sind geplant, um das Fachkräfteproblem in der Bauwirtschaft anzugehen?
  14. Welche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verwaltung sind geplant, um Bauplanung und Baugenehmigung zu beschleunigen? Bis wann werden diese umgesetzt sein?
  15. Sofern die Behörde behördeninternen Fachkräftemangel als eine wesentliche Herausforderung sieht, um das Ziel von 10.000 fertiggestellten Wohnungen in dieser Legislatur zu erreichen: Welche Strategien existieren, um entsprechendes Fachpersonal anzuwerben werden? 
  16. Welche Weiterqualifizierungsbedarfe in der Behörde in welchem Umfang werden gesehen, um das Ziel von 10.000 fertiggestellten Wohnungen in dieser Legislatur zu erreichen und wie werden diese angegangen?
  17. Bis wann werden die „Bremer Standards“ auf ihre Praktikabilität bzgl. Ausbauzielen, Bezahlbarkeit und tatsächliche Energieeffizienz überprüft sein und Ergebnisse vorliegen?
  18. Was sind nach Einschätzung des Senats für die private Wohnungswirtschaft aktuell die wesentlichen Herausforderungen für die private Immobilienwirtschaft, um ausreichend Wohnraum zu schaffen?
  19. Inwieweit plant der Senat, weiterhin für Neubauten Vorgaben, welche über die Standards des Bundesgesetzgebers hinausgehen, zu unterstützen? Mit welcher Zielsetzung und Begründung?

20.  In welcher Form findet in der Behörde das Controlling des Ziels von 10.000 fertiggestellten Wohnungen statt? Gibt es Verfahren, um Verzögerungen im Verfahren frühzeitig zu identifizieren (z.B. Ampelverfahren)? 

21.  Welche Verfahren werden angewendet, um Transparenz und einen tagesaktuellen Sachstand sowohl im formellen und als auch im informellen Genehmigungsverfahren gegenüber Antragsteller, Behörde und weiteren Beteiligten darstellen zu können?

22.  Wie sind angesichts begrenzter Ressourcen die einzelnen Projekte priorisiert?

23.  In welcher Form wird behördenintern der Ablauf der Genehmigungsverfahren evaluiert für künftige Genehmigungsverfahren? Werden zwischen den Abteilungen „best practice“- Beispiele kommuniziert für die Optimierung von Verfahren oder die Genehmigungsdauer der Verfahren gemessen?