Verpflegungskosten in den Bildungseinrichtungen der Stadt Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

In den letzten Jahren ist die Trägerstruktur in der frühkindlichen Bildung vielfältiger geworden. Sie alle halten für die Kinder der Stadt ein ähnliches Betreuungs- und Bildungsangebot bereit. Auch für die Verpflegung der Kinder zeichnen sie verantwortlich und werden dafür durch Pauschalbeiträge von der Stadt unterstützt. Ähnliches gilt für die Horte und die Tagespflege, auch hier ist das Angebot breiter geworden, auch hier wird den Kindern mind. ein Mittagessen angeboten. Mit dem Ganztagsschulausbau bieten auch immer mehr Schulen ein Essen an.

Zuletzt wurden die Elternbeiträge für das Mittagessen im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen im Dezember 2016 angepasst. Es weist für Eltern einen monatlichen Verpflegungsbeitrag von 35 Euro aus. Es stellt sich die Frage, ob diese Pauschale tatsächlich angemessen ist und ob sich auf Grund des Wandels in der Betreuungslandschaft der letzten Jahre gegebenenfalls Anpassungs- und Optimierungspotentiale ergeben?

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche tatsächlichen Kosten pro Kind/Jugendlichem entstehen für die Verpflegung bei Kita Bremen, bei den verschiedenen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, bei den Horten, in der Tagespflege und in den unterschiedlichen Schulen im Land Bremen und wie werden etwaige Unterschiede begründet?
  2. Welcher Anteil wird jeweils von den 35,- Euro Verpflegungsanteil nach dem Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen abgedeckt?
  3. Welcher Anteil an der Verpflegung muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten an den anderen Bildungseinrichtungen übernommen werden?
  4. Nach welcher Bemessungsgrundlage wurden die 35,- Euro Verpflegungsanteil nach dem Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen kalkuliert und plant der Senat hier Anpassungen?
  5. Nach welcher Bemessungsgrundlage wurden die von Eltern/Erziehungsberechtigen zu entrichtenden Pauschalbeträge ermittelt und sind hier Änderungen geplant?
  6. Welche Möglichkeiten der Ermäßigung von den o. g. Pauschalbeträgen stehen finanziell schwachen Familien offen?
  7. In welchen Einrichtungen/Einrichtungstypen in Bremen erfolgt die Verpflegung durch die Beauftragung externer Dienstleister und welche Kosten sind dafür zu entrichten?
  8. In welchen Einrichtungen wird selbst gekocht und welche Kosten entstehen dafür?