Sonntags in die Bibliothek: Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken ermöglichen
Antrag der Fraktion der FDP.
Öffentliche Bibliotheken sind die am meisten genutzten außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Sie übernehmen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Funktion bei der Vermittlung von Kultur, Literatur und Wissen und sind zentraler Bestandteil der kulturellen Infrastruktur. Ihr Angebot ist vielfältig und immer orientiert am Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer. So haben sich Öffentlichen Bibliotheken in der Vergangenheit von reinen Medien-Ausgabestellen zu niedrigschwelligen, konsumfreien Orten der Begegnung und des Miteinanders entwickelt.
Als öffentliche Dritte Orte leisten sie damit nicht nur einen wichtigen, sondern vielmehr einen unverzichtbaren Beitrag für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Dass sich nirgendwo sonst so viele gesellschaftliche Gruppen treffen, wird auch beim Besuch der hiesigen Bibliotheken deutlich.
Allerdings können Öffentliche Bibliotheken ihre Funktion nur eingeschränkt erfüllen, da ihnen eine Sonntagsöffnung nicht möglich ist – im Gegensatz zu Theatern, Museen, kommerziellen Freizeiteinrichtungen oder Wissenschaftlichen Bibliotheken. Modellversuche, wie auch 2012/2013 in Bremen durchgeführt, belegen, dass die Nachfrage nach Sonntagsöffnungen in der Bevölkerung gegeben ist. Da ein Bibliotheksbesuch für viele Menschen unter der Woche nicht oder nur schwer einzurichten ist, würde eine Sonntagsöffnung die Öffentlichen Bibliotheken als Dritte Orte stärken und ihre konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer fortführen.
Dass die Bibliotheken diesem Bedürfnis der Menschen nachkommen und ihren Service an sieben Tagen in der Woche anbieten wollen, zeigt die jüngste Kampagne „Sonntags in die Bibliothek“ des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv), der mit mehr als 2.000 Mitgliedern bundesweit über 9.000 Bibliotheken vertritt.
Ein landesspezifischer Weg wurde in Nordrhein-Westfalen mit dem im Oktober 2019 verabschiedeten Bibliotheksstärkungsgesetz beschritten. Der Erlass von Ausnahmeregeln ist jedoch strittig und nicht zielführend. Vielmehr bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes und einer Ausweitung der Ausnahmereglung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen auf alle Bibliotheken. Damit bestünde auch für Öffentliche Bibliotheken die Möglichkeit, aber kein Zwang zu öffnen.
Auch der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und Die Linke für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft sieht auf Seite 84 vor, die Frage der Sonntagsöffnung von Bibliotheken im Land Bremen bei Veränderung der Rechtslage neu zu bewerten.
Die geplante Novellierung des Bundesarbeitszeitgesetzes bietet nun die Gelegenheit, eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken zu schaffen.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf
1. sich für die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken im Land Bremen auszusprechen.
2. sich im Zuge der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes auf Bundesebene für die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass der Passus „wissenschaftliche Präsenzbibliotheken“ in § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Arbeitszeitgesetzes durch das Wort „Bibliotheken“ ersetzt wird.
3. die für eine Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken im Land Bremen notwendigen Personalbedarfe zu ermitteln und Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, die sowohl Servicezeiten an Sonntagen als auch adäquaten Freizeitausgleich für die Beschäftigten ermöglichen.
4. der staatlichen Deputation für Kultur zu den Beschlusspunkten unter 2. und 3. im zweiten Quartal 2024 zu berichten.