Sicherheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr stärken – DEIG für Bahnpolizei ermöglichen und Schaffner besser schützen

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Die brutale Attacke auf den Schaffner Serkan C., die schließlich zu seinem Tod führte, hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Aufmerksamkeit erneut auf die Sicherheitslage im öffentlichen Bahnverkehr gelenkt. Es ist nicht der erste Angriff dieser Art. Die Sicherheitslage im öffentlichen Nahverkehr, auf Bahnhöfen und in Zügen hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Verbale und körperliche Angriffe auf Fahrgäste und Zugpersonal, Vandalismus, Drogenhandel und andere Straftaten beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erheblich. Während die Bundespolizei für die Sicherheit im Bahnverkehr zuständig ist, reichen ihre Kapazitäten bei weitem nicht aus, um eine flächendeckende Präsenz zu gewährleisten. Sicherheitsdienste von Bahnbetreibern wie die DB Sicherheit GmbH übernehmen bereits heute wichtige Aufgaben, verfügen aber nur über eingeschränkte Einsatzmittel.

Die Bundespolizei wurde durch Gesetz zur Änderung des UZwG im Jahr 2025 mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (umgangssprachlich „Taser“) ausgestattet. Die Bundesregierung erkannte damit an, dass DEIG eine wichtige Lücke zwischen Pfefferspray/Schlagstock und der Schusswaffe schließen. Sie ermöglichen eine verhältnismäßige und weniger gefährliche Reaktion auf gewalttätige Angriffe. Die praktischen Erfahrungen der Bundespolizei und verschiedener Landespolizeien mit DEIG sind positiv. Tests ergaben keine Hinweise auf ernsthafte gesundheitliche Risiken, während die Wirksamkeit zur Deeskalation gefährlicher Situationen bestätigt wurde.

Sicherheitsdienste von Bahnbetreibern stehen vor denselben Bedrohungslagen wie die Bundespolizei, verfügen aber über deutlich eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Eine personelle Aufstockung und qualitative Verbesserung dieser Dienste, kombiniert mit der Ausstattung mit DEIG unter strengen Voraussetzungen, kann die Sicherheit der Fahrgäste signifikant erhöhen, das Sicherheitspersonal besser schützen, die Bundespolizei entlasten und durch erhöhte Präsenz präventiv gegen Straftaten wirken.

Die Ausstattung der Sicherheitsdienste von Bahnbetreibern mit DEIG darf nur unter strengsten rechtsstaatlichen Voraussetzungen erfolgen: Gesetzliche Grundlage im Waffengesetz mit präzisen Voraussetzungen und Befugnissen, umfassende Schulung und regelmäßige Fortbildung, Verhältnismäßigkeit (DEIG nur als letztes Mittel vor der Schusswaffe), Kontrolle durch Body-Cams und Meldepflicht sowie klare Haftungs- und Versicherungsregelungen.

Da das Waffenrecht und die Bewachungsverordnung Bundesrecht sind, kann Bremen die notwendigen Änderungen nicht allein vornehmen. Der Senat wird aufgefordert, auf Bundesebene aktiv zu werden und entsprechende Initiativen im Bundesrat zu ergreifen. Gleichzeitig soll Bremen als Vorreiter auf Landesebene die Vorbereitungen treffen.

Gleichzeitig bedarf es Maßnahmen zur besseren Absicherung der Zugbegleiter (Schaffner), beispielsweise durch den flächendeckenden Einsatz von Bodycams und Smartwatches mit Notruffunktion, da diese besonders gefährdet sind.

Die Möglichkeit der Bewaffnung der Sicherheitsdienste von Bahnbetreibern mit DEIG und die bessere Ausrüstung von Schaffnern ersetzt nicht die Verantwortung der Bundespolizei und der Landespolizei. Vielmehr handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen einer Public-Private-Partnership für die öffentliche Sicherheit. Die hoheitlichen Befugnisse verbleiben bei den staatlichen Sicherheitsbehörden.

Die Kosten für Ausbildung, Ausrüstung und Personal sind von den Eisenbahnunternehmen bzw. deren Sicherheitsdienstleistern zu tragen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für öffentliche Haushalte. Allerdings profitieren diese mittelbar durch Entlastung der Bundespolizei, Reduktion von Sachschäden und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

Beschlussempfehlung:

  1. sich auf Bundesebene für eine Änderung des Waffengesetzes (WaffG) und der Bewachungsverordnung (BewachV) einzusetzen und im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes einzubringen, der folgende Eckpunkte enthält:
    a. Schaffung einer Ausnahme vom Verbot des Umgangs mit DEIG gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 WaffG für Sicherheitskräfte, die auf der Grundlage eines Bewachungsvertrages mit Eisenbahnunternehmen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Bahnhöfen, Bahnanlagen und Zügen schützen,
    b. Einführung strenger Voraussetzungen für die Erteilung einer entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis, einschließlich:
    i. Nachweis eines besonderen Bedürfnisses durch das Eisenbahnunternehmen,
    ii. Erfolgreicher Abschluss einer spezialisierten Schulung zum Umgang mit DEIG (mindestens 40 Stunden),
    iii. Regelmäßige Fortbildungen (jährlich mindestens 8 Stunden),
    iv. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und gesundheitlichen Eignung,
    v. Mindestalter von 24 Jahren und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe,
    c. Klare Regelungen zu den Einsatzbefugnissen, die sich an den Bestimmungen für die Bundespolizei gemäß UZwG orientieren dazu gehören u.a.:
    i. DEIG dürfen nur als letztes Mittel vor dem Einsatz von Schusswaffen eingesetzt werden,
    ii. Vorherige Androhung ist verpflichtend (außer bei Gefahr im Verzug),
    iii. Verbot des Einsatzes in kritischen Einsatzlagen wie beispielsweise gegen erkennbar Schwangere, Kinder unter 14 Jahren und erkennbar gebrechliche Personen,
    iv. Sofortige schriftliche Meldepflicht jedes DEIG-Einsatzes an die zuständige Waffenbehörde,
    d. Verpflichtende Ausstattung mit Body-Cams zur Dokumentation von DEIG-Einsätzen,
    e. Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht für Eisenbahnunternehmen, die ihre Sicherheitsdienste mit DEIG ausstatten wollen,
    f. Festlegung von Mindeststandards für Ausbildung, Bezahlung und Zertifizierung der Sicherheitsunternehmen, die bahnpolizeiliche Aufgaben übernehmen, sowie Sicherstellung einer engen Kooperation und Informationsaustauschs mit der Bundespolizei.
  2. auf Landesebene mit den Verkehrsunternehmen in Bremen (BSAG, NordWestBahn, DB Regio) in Verhandlungen über die Einführung einer entsprechend ausgestatteten Bahnpolizei zu treten, sobald die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
  3. sich dafür einzusetzen, dass die Bundespolizei flächendeckend für die Sicherheit im Bahnverkehr aufgestockt wird, um eine sichtbare Präsenz auf allen Bahnhöfen und in allen Zügen zu gewährleisten.
  4. sich für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Bordpersonals einzusetzen, wie beispielsweise:
    a. die zeitnahe Einführung von Bodycams und Smartwatches mit Notrufknöpfen;
    b. die personelle Doppelbesetzung;
    c. hieb- und stichfeste Westen für das Bordpersonal.
  5. sich für die schrittweise Einführung von Drehkreuzen an allen Bahnhöfen einzusetzen, an denen dies baulich möglich ist – wie in vielen europäischen Ländern üblich – zur Verhinderung von Schwarzfahren und kriminellen Begegnungen im Bahnhofsbereich.
  6. der Bürgerschaft ein Jahr nach Beschlussfassung über den Stand der Umsetzung zu berichten.