Schluss mit Gewalt an Bremens Schulen – Schüler und Lehrkräfte konsequent schützen!
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Gewalttaten an Schulen sorgten in Bremen in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Schlagzeilen, wie folgende: „Drohungen am Waller Ring – Gewalt gegen Lehrkräfte an Schulen: Wie die Situation in Bremen ist“ (Weser Kurier vom 19.12.2023) und „Gewalt an Schulen in Bremen ist angestiegen“ (Weser Kurier vom 7.10.2025) verdeutlichen, wie alarmierend die derzeitige Lage an unseren Schulen ist.
Aktuelle Berichte und statistische Auswertungen verdeutlichen, dass körperliche und psychische Gewalt an Schulen in den vergangenen Jahren zugenommen hat und insbesondere Kinder, Jugendliche sowie Lehrkräfte betrifft. Auch Brandbriefe und Schilderungen aus Schulen in Bremen, in denen von Kindern und Jugendlichen die Rede ist, die Konflikte mit Tritten, Geschrei, Schlägen oder mit dem Werfen von Gegenständen austragen, gibt es aufgrund der dramatischen Situation an unseren Schulen zunehmend.
Hinzu kommt die zunehmende Verlagerung von Konflikten in den digitalen Raum: Cybermobbing, Bedrohungen und Bloßstellungen über Messenger-Dienste und soziale Medien sind inzwischen fester Bestandteil des Schulalltags und werden von Schülerinnen und Schülern häufig als besonders belastend erlebt. Sie wirken in den Klassenraum zurück und befeuern dort weitere Eskalationen.
Wie der Weser-Kurier am 29. Januar 2026 unter dem Titel „Gewalt an Schulen nimmt zu – Senat sieht noch keinen Trend“ berichtet, wurden im Jahr 2024 in der Stadt Bremen 46 meldepflichtige besondere Vorkommnisse, die die Schulen der Bildungsbehörde zur Kenntnis geben müssen, registriert. Dies stellt einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren dar (2023: 33 Fälle, 2022: 15 Fälle). Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist zudem einen erheblichen Zuwachs bei Gewaltdelikten unter Schülerinnen und Schülern aus: Nach 105 registrierten Fällen im Jahr 2022 stieg die Zahl auf 174 Fälle im Jahr 2023 und weiter auf 178 Fälle im Jahr 2024.
Die offiziellen Zahlen bilden nur einen Ausschnitt ab. Vorfälle werden vielfach nicht angezeigt, sondern schulintern bearbeitet. Lehrkräfte berichten von Unsicherheit im Umgang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten und von fehlender Rückendeckung. Auch die Einbindung der Erziehungsberechtigten und die Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe gelingt im Schulalltag nur unzureichend – obwohl gerade diese frühzeitige Verzahnung entscheidend wäre, um Eskalationen zu verhindern.
Angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen, der Schwere der Delikte und der erheblichen Belastung für Schülerinnen, Schüler und schulisches Personal besteht dringender Handlungsbedarf. Prävention, Unterstützung der Schulen sowie der Schutz aller am Schulleben Beteiligten müssen deutlich gestärkt werden.
Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
- die bestehenden Konzepte zur Gewaltprävention an Schulen im Land Bremen systematisch zu evaluieren und auf Grundlage der Ergebnisse bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
- jährlich einen umfassenden „Landesbericht Gewalt an Schulen“ zu Art, Häufigkeit und Entwicklung von Gewaltvorfällen an Schulen im Land Bremen zu erstellen, differenziert nach
2.1 Schulformen und Jahrgangsstufen,
2.2 Gewalt gegen Schülerinnen und Schüler sowie
2.3 Gewalt gegen Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, wobei die Vorfälle nach einheitlich definierten Kategorien – insbesondere körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Mobbing einschließlich Cybermobbing, antisemitische, rassistische oder queerfeindliche Vorfälle sowie Bedrohungs- und Sexualdelikte – systematisch zu erfassen, zentral zu dokumentieren und regelmäßig auszuwerten sind. - eine „Null-Toleranz-Strategie“ für die bremischen Schulen zu entwickeln, die durch einen abgestuften Maßnahmenkatalog klare Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten für Schulleitungen und Lehrkräfte festlegt, sodass ein landesweit einheitliches, rechtssicheres und konsequentes Vorgehen im Umgang mit Gewaltvorfällen gewährleistet wird.
- sicherzustellen, dass strafrechtlich relevante Vorfälle an Schulen konsequent zur Anzeige gebracht werden, und Schulleitungen sowie Lehrkräfte hierbei rechtlich und organisatorisch zu unterstützen.
- die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausstattung aller Schulen mit einer Stelle Schulsozialarbeit sowie von Schulen in sozialen Brennpunktlagen mit einer zweiten Stelle konsequent umsetzen, um die präventive und deeskalierende Wirkung der Schulsozialarbeit nachhaltig zu stärken, Gewalt an Schulen zu reduzieren und Lehrkräfte wirksam zu entlasten.
- sicherzustellen, dass allen Schulen im Land Bremen eine feste Kontaktpolizistin bzw. ein fester Kontaktpolizist als Ansprechpartner für Präventionsarbeit und den Umgang mit Gewaltvorfällen zur Verfügung steht.
- die Schnittstelle zwischen Schule, Jugendhilfe und Jugendamt zu stärken, insbesondere bei wiederholten Gewaltvorfällen verbindliche Verfahren zur frühzeitigen Einbindung des Jugendamts zu etablieren.
- einen regelmäßigen und intensivierten Austausch von Schulen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sicherzustellen, um die Leistung und den Wert der Einsatzkräfte und Rettungsdienste für unsere Gesellschaft zu verdeutlichen sowie Aufklärungsarbeit über die Folgen von strafbarem Verhalten aufzuzeigen.
- die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) personell so auszustatten, dass eine zeitnahe und kontinuierliche Unterstützung von Schulen im Umgang mit Aggressivität und Gewalt gewährleistet werden kann.
- die Kompetenzstelle „Zusammenleben in der Schule“ dauerhaft zu verstetigen und finanziell abzusichern, um Schulen bei der Prävention und Bearbeitung von Konflikten sowie der Förderung einer konstruktiven Konfliktkultur nachhaltig zu unterstützen.
- verbindliche, regelmäßig stattfindende und qualitätsgesicherte Fort- und Weiterbildungsformate für pädagogisches Personal systematisch zu implementieren, mit dem Ziel, Präventions-, Interventions- und Deeskalationskompetenzen im Umgang mit Gewalt, Mobbing, Rassismus, Queerfeindlichkeit und weiteren Formen gruppenbezogener Diskriminierung systematisch zu stärken und evidenzbasiert weiterzuentwickeln.
- ein anonymes, niederschwelliges digitales Meldesystem für Schülerinnen und Schüler einzurichten, über das Mobbing, Gewalt und Bedrohungen vertraulich gemeldet werden können, und sicherzustellen, dass eingehende Meldungen verbindlichen Bearbeitungsstandards unterliegen.
- die Ausbildung angehender Lehrkräfte im Studium und im Vorbereitungsdienst im Bereich Gewaltprävention, Konfliktmanagement und rechtssicheres Handeln im Schulalltag verbindlich zu stärken und praxisnah auszubauen.
- individuelle Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für von Gewalt betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unter Einbindung der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) zu entwickeln und bereitzustellen.
- eine rechtliche sowie psychosoziale Unterstützung für von Gewalt betroffenes pädagogisches Personal sicherzustellen und entsprechende Beratungs- und Supervisionsangebote auszubauen.
- Erziehungsberechtigte verbindlich in die Aufarbeitung von Gewaltvorfällen einzubinden und Schulen rechtssichere Instrumente an die Hand zu geben, um die Mitwirkung der Eltern – insbesondere bei wiederholten Vorfällen – durchzusetzen.
- der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung innerhalb von sechs Monaten einen Bericht zu erstatten, in welcher Form und mit einem Zeitplan hinterlegt, die Beschlusspunkte umgesetzt werden können.