Für eine kostendeckende Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehern

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Die kostendeckende Finanzierung der Gesundheitsausgaben für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und fällt damit in die Verantwortung des Bundes. Statt die Absicherung im Krankheitsfall kostendeckend aus Steuermitteln zu tragen und seiner Finanzierungsverpflichtung – wie bei anderen fürsorgeberechtigten Gruppen – angemessen nachzukommen, bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund 12 Milliarden Euro schuldig – und das Jahr für Jahr.
Nach dem Ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit beträgt die monatliche Beitragspauschale des Bundes im Jahr 2026 rund 144 Euro pro Person, was nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten deckt. Immer wieder haben die gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren auf diese strukturelle Unterdeckung hingewiesen und Ende 2025 Klage wegen der systematischen Unterfinanzierung erhoben.
Das grundlegende Finanzierungsproblem, das zulasten der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber geht und die finanzielle Lage der Krankenkassen verschärft, wird auch durch den am 29. April 2026 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gelöst. Vielmehr entzieht sich der Bund weiterhin seiner Verpflichtung zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Die Beitragspauschale für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld wird nur minimal erhöht und gleichzeitig der Bundeszuschuss um zwei Milliarden Euro gekürzt.
Die Fortführung dieser einseitigen Belastung der beitragsfinanzierten Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung wäre nicht notwendig, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung für die Gesundheitsausgaben der Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld – wie von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen – vollumfänglich nachkäme.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass
• die Absicherung von Empfängern von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld im Krankheitsfall eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und
• die hiermit verbundenen Ausgaben kostendeckend aus Steuermitteln zu tragen sind, um einen effektiven und fairen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erzielen.
• eine Fortsetzung der Kostenverschiebung Arbeitnehmer und Arbeitgeber über höhere Zusatzbeiträge einseitig belasten wird – bei gleichzeitigen Einschränkungen im Bereich der GKV-Leistungen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bürgerschaft (Landtag) den Senat auf,
• eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Beiträge für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung kostendeckend aus Steuermitteln finanziert werden.