Sanierungsstau auf Bremer Straßen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Laut Pavement-Management-System lag der Sanierungsstau bei Bremer Fahrbahnen im Jahr 2014 bei etwa 135 Millionen Euro. Allerdings ist nicht nur der Sanierungsstau zu stemmen, sondern auch die laufende Unterhaltung aller Straßen, wodurch der Finanzbedarf noch deutlich höher ausfällt.

Das Amt für Straßen und Verkehr hat gegenüber dem Rechnungshof Bremen den zunehmenden Verfall des Straßennetzes bestätigt und eingeräumt, im Wesentlichen nur der Verkehrssicherungspflicht nachkommen zu können. Bereits im Jahr 2013 hat der Rechnungshof das Erhaltungsmanagement kritisiert und in seinem Bericht deutlich gemacht, dass das Aufschieben notwendiger Maßnahmen nachweislich den Straßenkörper schädige, den Vermögenswert verringere, die Nutzbarkeit beeinträchtige und weitere Folgekosten sowie Risiken für die Verkehrssicherheit verursache.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Wie hoch ist das Anlagevermögen der Straßen sowie das Brückenbauwerksvermögen und wie hat es sich in den vergangenen zehn Jahren – bitte nach Jahren aufgeschlüsselt – entwickelt?
  2. Wie sind die aktuellen Zustandswerte der Straßen sowie der Brückenbauwerke?
    Wie häufig werden diese erfasst und welche Veränderungen haben sich in den vergangenen zehn Jahren – bitte nach Jahren aufgeschlüsselt – ergeben?
  3. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Zustandserfassungen?
  4. Welche Straßen und Brückenbauwerke sind derzeit aufgrund ihres baulichen Zustands ganz oder teilweise gesperrt bzw. nur eingeschränkt nutzbar? Welche sind kurz- bis mittelfristig zu ertüchtigen, weil ansonsten verkehrliche Nutzungseinschränkungen oder sogar Sperrungen drohen?
  5. Welcher Sanierungsbedarf wurde gemäß Pavement-Management-System für die bremischen Straßen in den vergangenen zehn Jahren jeweils jährlich ermittelt?
  6. Welche Kenntnis hat der Senat über den Sanierungsbedarf an kommunalen Brückenbauwerken und wie hoch beziffert er den gegenwärtigen Sanierungsstau?
  7. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Großbrückenprogramms realisiert und wird dessen bisherige Mittelausstattung als auskömmlich betrachtet?
  8. Welche Mittel sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils jährlich in den folgenden Bereichen aufgewendet worden:
  • Bauliche Unterhaltung von Straßen
  • Instandsetzung und Erneuerung von Straßen
  • Um- und Ausbau von Straßen
  • Bauliche Unterhaltung von Geh- und Radwegen
  • Instandsetzung und Erneuerung von Geh- und Radwegen
  • Um- und Ausbaumaßnahmen von Geh- und Radwegen
  • Bauliche Unterhaltung von Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerken
  • Instandsetzung und Erneuerung von Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerken
  • Um- und Ausbaumaßnahmen von Brücken und Ingenieurbauwerken
  1. Welche Kosten hat die Beseitigung von Winterschäden in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr jeweils verursacht?
  2. In welchem Turnus wird der Sanierungsbedarf ermittelt? In welchem Turnus werden Maßnahmen durchgeführt und inwiefern wird dieser flexibel angepasst?
  3. Inwiefern gibt es eine Prioritätenliste der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen und nach welchen Kriterien erfolgt die Vorhabenplanung?
  4. Inwiefern wurde der Empfehlung des Landesrechnungshofs aus dem Jahresbericht 2013 Rechnung getragen und das Mittel der Erfolgskontrolle eingeführt bzw. wie wird aktuell die Wirtschaftlichkeit einer Baumaßnahme beurteilt?

Rainer W. Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP