Sanierungskonzept für Polizeiliegenschaften im Land Bremen

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Die Polizistinnen und Polizisten im Land Bremen leisten unter teilweise herausfordernden und oft auch gefährlichen Bedingungen einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit in unseren beiden Städten. Damit sie diesen Dienst weiter versehen und ihrem anspruchsvollen Beruf bestmöglich gerecht werden können, brauchen sie eine verlässliche Rückendeckung und Fürsorge durch den Staat. Der Senat steht daher in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass  unsere Polizistinnen und Polizisten die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten. Leider ist dies in unserem Land vielfach nicht der Fall.

Sinnbildlich hierfür ist der schlechte Zustand vieler Polizeigebäude in unserem Land. Die Serie der schlechten Nachrichten reißt hier nicht ab. Bröckelnder Putz, kaputte Fenster und Toiletten, feuchte Keller und Schimmel oder zuletzt Bilder vom Mäusebefall des Polizeikommissariats Mitte in der bundesweiten Presse sprechen eine deutliche Sprache.

Dieser katastrophale Zustand ist entstanden, weil der Senat in den vergangenen Jahrzehnten viel zu wenig in die Gebäudesubstanz investiert hat – und der Sanierungsbedarf wächst stetig. 

Eines der prominentesten Beispiele hierfür ist die Liegenschaft am Niedersachsendamm. Diese ist für die Polizei in Bremen von herausragender Bedeutung. Hier finden sich nicht nur Einheiten der Bereitschaftspolizei, die fachpraktischen Studien, Spezialeinheiten und Teile der Zentralen Polizeidirektion untergebracht, auch das gesamte Eignungs- und Auswahlverfahren findet auf dem Gelände statt. Der erste Eindruck, den angehende Polizisten hier vom Land Bremen bekommen, zeugt nicht von Wertschätzung und Rückendeckung: Marode Substanz, heruntergekommene Duschen, technische Ausfälle und Mikrowellen statt Mensa. Dieser Zustand ist inakzeptabel.  

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. Eine möglichst realistische und genaue Einschätzung des Mittelbedarfs am Standort Niedersachsendamm unter Einholung eines Gutachtens vorzunehmen und hierbei die zu erwartenden Schadstoffsanierungen, Brandschutz-ertüchtigungen, technischen und energetischen Defizite sowie veränderte nutzerspezifische Anforderungen zu beachten. 
  2. Die kurzfristig notwendigen Sanierungen auf dem Polizeigelände am Niedersachsendamm wie die Neukonzeption der Heizungs- und Warmwassererzeugung, die Sanierung der technischen Gebäudeinfrastruktur (Heizung, Sanitär, Elektro und Datennetz), die Sicherstellung der geplanten Sanierung Block 1, die Errichtung eines Verfügungsgebäudes zur Sicherstellung des Gesamtsanierungsplanes und die Sanierung Block 2 zeitnah anzugehen.
  3. In diesem Zusammenhang zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtsituation auf dem Gelände Niedersachsendamm, wie beispielsweise die Einrichtung einer Mensa, vorzunehmen, um die Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten.
  4. Die Trainingsmöglichkeiten auf dem Gelände auszubauen und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, um die Übung möglichst realistischer Einsatzszenarien direkt vor Ort zu ermöglichen. 
  5. Zeitnah die Eigentumsverhältnisse des Geländes Vahr gemeinsam mit der WFB und Immobilien Bremen einem juristisch sinnvollen, klaren und praktikablen Modell zuzuführen, das zu einer besseren politischen und verwaltungstechnischen Handhabbarkeit und Steuerungsmöglichkeit führt. 
  6. Grundlagendaten über den baulichen Zustand des Geländes Vahr zu erfassen. 
  7. Konkrete Sanierungsbedarfe für alle Liegenschaften der Polizei sowie daraus resultierende Mittelbedarfe möglichst realistisch und genau zu erfassen. 
  8. In sämtlichen Liegenschaften der Polizei zeitnah ein die gesamte Liegenschaft abdeckendes und mit ausreichender Bandbreite ausgestattetes WLAN-Netzwerk aufzubauen.
  9. Bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich zu prüfen, ob alternative Finanzierungslösungen, wie beispielsweise die Durchführung der jeweiligen Maßnahme als PPP-Modell, möglich sind.
  10. Die staatliche Deputation für Inneres bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen alle 6 Monate über die Fortschritte bei der Durchführung der Maßnahmen zu unterrichten.