Lang-LKW auf Bremens Straßen

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Noch bis Ende 2016 läuft der von der Bundesregierung auf Basis einer Ausnahmeverordnung am 01. Januar 2012 gestartete Feldversuch zur Erprobung so genannter Lang-LKW auf einem ausgewählten Streckennetz.
Mit 25,25 Metern sind diese Fahrzeuge 6,50 Meter länger als ein herkömmlicher LKW. Sie bieten ein merkliches Plus an Ladevolumen, sind mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen (44 Tonnen im Kombinierten Verkehr) genauso schwer wie herkömmliche LKW. Die beteiligten Unternehmen aus unterschiedlichen Einsatz- und Transportgebieten zogen ein durchweg positives Fazit und haben in einer Zwischenbilanz die ökologischen und öko- nomischen Potentiale der Lang-LKW aufgezeigt.

Das Land Bremen hat sich gegen Lang-LKW auf Deutschlands und Bremens Straßen ausge- sprochen und wollte die Ausweitung der Testfahrten gemeinsam mit Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vor dem Verfassungsgericht anfechten. Allerdings scheiterten die Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von Lang-LKW der Bun- desländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Bremen hat seit der 2. Änderungsverordnung sein Autobahnnetz freigegeben, das die Lang- LKW nicht verlassen dürfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Chancen und Risiken sieht der Senat im Einsatz von Lang-LKW?
  2. Wie bewertet der Senat den Feldversuch, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Umweltauswirkungen, Effizienzsteigerungen, Verkehrssicherheit und infrastruk-turelle Auswirkungen, insbesondere auf den Schienengüterverkehr im Land Bremen?
  3. Zu wie vielen Unfällen mit Lang-LKW ist es durch den Transit auf Bremer Gebiet gekommen?
  4. Wie viele Anfragen von Unternehmen gibt es, auch untergeordnete Straßen (Landes- und Kommunalstraßen) zu nutzen, und wie vielen Unternehmen wurde im Rahmen einer Sondergenehmigung das Befahren von Teilstrecken im innerstädtischen Bereich gestattet?
  5. Wie bewertet der Senat die logistische Sinnhaftigkeit und den Bedarf der hiesigen Wirtschaft, auf bremischen Gebiet Lang-LKW zu nutzen?
  6. Inwiefern plant der Senat, Lang-LKW das Befahren untergeordneter Straßen auf bre- mischen Gebiet, wie bspw. zum Erreichen der Häfen oder des Güterverkehrszent- rums, zu ermöglichen?
  7. Wie bewertet der Senat den ab 2017 geplanten Regelbetrieb von Lang-LKW und wie positioniert er sich in dieser Frage?

Rainer Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft