Innovativen Holzbau voranbringen – mehr Nachhaltigkeit im Wohnungsbau ermöglichen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Holzbau gilt als besonders umweltgerechte Form des Bauens, weil insbesondere durch den Baustoff Holz CO₂ dauerhaft gebunden werden kann. Durch Elemente des Holzbaus kann die Aufstockung von bestehenden Gebäuden und damit die flächenschonende Nachverdichtung erleichtert werden. Die Vorfertigung ermöglicht zudem den Einsatz der Holzbaubauweise beim seriellen Bauen und kann so zur Verkürzung von Bauzeiten und günstigerem Bauen beitragen. Holzbau kann also potenziell in Bremen das Bauen ökologischer, schneller und günstiger machen, wenn es aus dem Versuchsstadium herauskommt und systematisch eingesetzt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Potenziale sieht der Senat im Holzbau im unmittelbaren Vergleich zum konventionellen Massivbau (unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Wertstabilität und Ökologie)?
  2. Wie bewertet der Senat in Hinsicht auf die Wohnraumknappheit in Bremen die Möglichkeiten der Bauzeit- und Kosteneinsparung beim Holzbau gegenüber konventioneller Bauweise?
  3. Wie bewertet der Senat die Eigenschaften des Holzbaus im gewerblichen Bauen, wie beispielsweise bei mehrstöckigen Bürogebäuden sowie Hochhäusern oder Lagerhallen?
  4. Inwiefern unterstützt der Senat Bauherren und Architekten bei innovativen Holzbauvorhaben?
  5. Wie schätzt der Senat das Potenzial des Holzbaus bei der Wohnraumgewinnung durch Aufstockung von Bestandsbauten (GEWOBA, BREBAU usw.) ein?
  6. Wie schätzt der Senat das Potenzial des Holzbaus bei der Erweiterung von Bestandsbauten in öffentlicher Hand durch Holzbau ein?
  7. Welche Chancen sieht der Senat, durch Projekte des seriellen Bauens in Holzbauweise Bauvorhaben in kürzeren Zeiträumen fertigzustellen?
  8. Wie hoch ist die Holzbauquote des Landes Bremens aktuell und wie hat sich dies in den letzten acht Jahren entwickelt?
  9. Inwieweit sieht der Senat Möglichkeiten Hemmnisse für Holzbauten in der Landesbauordnung (LBO) weiter zu reduzieren, sowie neuartige bzw. experimentelle Holzbauvorhaben zu ermöglichen oder einfacher zuzulassen sowie die Brandschutzbestimmungen anzupassen?
  10. Wie plant der Senat Bauträger, Architekten oder Ingenieurbüros (etc.) bei der Umsetzung und Zulassung neuartiger Brandschutztechniken, die möglicherweise nicht durch die LBO abgedeckt werden, bei Holzbauvorhaben zu unterstützen?
  11. Welche Rolle spielt der Wissenstransfer aus anderen Bundesländern beim Holzbau insbesondere unter dem Aspekt des Brandschutzes und der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen?
  12. Inwieweit werden Typengenehmigungen für Holzbau aus anderen Bundesländern in Bremen ohne weitere Prüfung anerkannt?