Forschung vorantreiben und Betroffene von Fehl- und Totgeburten unterstützen!

Antrag der Fraktion der FDP.

Etwa jede zehnte Frau ist in ihrem Leben von einer Fehl- oder Totgeburt betroffen. Nach den Daten des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2022 3.247 Totgeburten und damit 4,4 Totgeburten je 1.000 Geborene. Etwa jede sechste Schwangerschaft endet mit einer Fehlgeburt, in Bremen sind das im Jahr 2022 umgerechnet 1.120 Fälle. Die internationale Daten- und Forschungslage ist trotz der Häufigkeit von Fehl- und Totgeburten unzureichend. Auch der medizinische Fortschritt ist kaum messbar. 

Neben einer besseren Datenlage braucht es mehr Unterstützung für betroffene Eltern, denn Fehl- und Totgeburten werden häufig tabuisiert. Dabei sind Betroffene häufig traumatisiert und benötigen dringend Unterstützung. Nicht selten kommt es nach einer Fehl- oder Totgeburt zu schweren depressiven Episoden, Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen. Das Suizidrisiko der Betroffenen nach einer Fehl- oder Totgeburt steigt erheblich an und Risiken für Herz-Kreislauferkrankungen entstehen. 

Es besteht die drängende Notwendigkeit, Familien, die Sternenkinder verloren haben, angemessen zu unterstützen. Die Verbesserung der Situation und die Stärkung der Rechte der Angehörigen ist unabdingbar. Fehl- und Totgeburten dürfen kein gesellschaftliches Tabuthema mit dem Phänomen des nicht anerkannten Verlusts bleiben, denn statistisch kennt fast jeder Mensch jemanden, der von der Erfahrung eines solchen Schwangerschaftsverlusts betroffen ist.

Beschlussempfehlung:

Die Bremische Bürgerschaft fordert den Senat auf, 

  1. ein einheitliches und verlässliches Leitsystem zu entwickeln, welches Eltern bei Fehl- und Totgeburten bereits frühzeitig bei der körperlichen und seelischen Nachsorge unterstützt.
  2. eine umfassende physische und psychologische Nachsorge für Betroffene in Krankenhäusern und ambulant zu ermöglichen. Neben der medizinischen Versorgung muss auch das Angebot an Rückbildungskursen speziell für Mütter von „Sternenkindern“ gewährleistet werden.
  3. im Falle des unvollständigen Aborts der Betroffenen einer Fehl- oder Totgeburt schnellstmöglich eine Operation/vollständige Entfernung zu gewährleisten.
  4. zusammen mit den Krankenhäusern und Expertinnen und Experten in Bremen, unter Berücksichtigung gesundheitlicher Risikofaktoren sowie der Versorgungslage für Betroffene, eine Strategie zu entwickeln mit der die Erhebung von Daten und Erforschung von Ursachen bei Fehl- und Totgeburten verbessert werden kann.
  5. Informationen über die Möglichkeit der Beurkundung von Fehlgeburten im Personenstandsregister auszubauen.
  6. die Regelung in § 16 Absatz 1 und Absatz 3 des Bremischen Gesetzes über das Leichenwesen über die Notwendigkeit eines Nachweises einer ärztlichen Bescheinigung einer Tot- oder Fehlgeburt zur Bestattung des „Sternenkindes“ auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu überprüfen. 
  7. zusammen mit den bremischen Spitzenverbänden und Friedhofsverbänden darauf hinzuwirken, dass noch mehr Orte der Trauer für „Sternenkinder“ auf Friedhöfen eingerichtet werden.
  8. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein gestaffelter Mutterschutz, in Abhängigkeit des Stadiums der Schwangerschaft, und der von der Bundesregierung geplante Partnerschutz auch auf Fehlgeburten erweitert wird.