Finanzpraxis in allen Ressorts überprüfen und Kontrollrechte des Finanzressorts ausweiten

Antrag der Fraktion der FDP.

 Am 02. Dezember 2021 berichtete der Weser Kurier unter dem Titel „Finanzaffäre weitet sich aus. Externe Prüfer haben bei der Bildungsbehörde eine zweite schwarze Kasse geortet“, dass wieder unerlaubte Rücklagen bei einem Zuwendungsempfänger der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) gebildet wurden. Waren es bei der Stadtteilschule e.V. im September 2021 ca. 9 Millionen Euro, wurde nun bekannt, dass SKB auch beim Martinsclub e.V. ca. 1,8 Millionen Euro empfangene Zuwendungen nicht zurückgefordert hatte. Diese neuen Erkenntnisse wurden dabei nicht durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde offengelegt, sondern durch die externe Beratungsfirma KPMG Law aufgedeckt. Eine Berichtsbitte der FDP-Fraktion zu den Abrechnungen der letzten Haushaltsjahre mit den freien Trägern in der Kindertagesbetreuung (VL 20/4037) zeigt außerdem, dass deren Verwendungsnachweise seit 2017 nicht geprüft wurden. Demnach steht zu befürchten, dass es nicht allein bei der Stadtteilschule e. V. und beim Martinsclub zu Unregelmäßigkeiten kam. Unabhängig von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der externen Prüfung durch KPMG Law stellt sich deshalb die Frage, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden, um andere Unregelmäßigkeiten jenseits der rechtswidrigen Zuwendungspraxis zu entdecken und welche Prozesse man behördenintern aktuell und zukünftig instituiert, um Unregelmäßigkeiten im genannten Ausmaß vorbeugen zu können. 

Der gesamte Senat muss sich fragen lassen, ob die oben genannten Sachverhalte nach wie vor nur Einzelfälle sind oder ob es sich um ein systematisches Problem bei der Abrechnung und dem Controlling von Finanzflüssen in den rot-grün-rot regierten Ressorts handelt. Auch wenn kein Vermögensschaden für Bremen entstanden sein sollte, standen diese Mittel nicht dem regulären Haushalt zur Verfügung. Das widerspricht den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit und missachtet die Budgethoheit des Parlaments. Ziel muss es deshalb sein, die Finanzpraxis aller Ressorts auf den Prüfstand zu stellen und innerbehördlich alle Verwaltungsstrukturen und Prozessabläufe zu hinterfragen, ob sie transparent gestaltet sind und den genannten Haushaltsgrundsätzen gerecht werden. 

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf: 

1. Eine externe Prüfung in allen Ressorts einzusetzen, um die jeweilige Finanzpraxis auf den Prüfstand zu stellen und auf fehlerhafte Abrechnungen zu überprüfen. 

2. Ein Verfahren zu implementieren, das sicherstellt, dass zukünftig das Personal der Ressorts das Zuwendungsrecht ordnungsgemäß umsetzen kann. 

3. Einen neuen Erlass des Finanzressorts zu veranlassen, der verbindliche Regeln und Ausnahmen für alle Geschäftsbereiche sämtlicher Ressorts definiert und eine regelmäßige Kontrolle implementiert. 

4. Einen Maßnahmen- und Kriterienkatalog vorzulegen, der ein landesweit einheitliches Vorgehen für den Umgang mit jenen Zuwendungsempfängern festlegt, die ihren Abrechnungspflichten nicht nachkommen und ihnen weitere Zuschüsse so lange nicht zu gewähren, bis alle Nachweise für einen ordentlichen Haushaltsabschluss erbracht wurden. 

5. Dem Parlament ein Konzept vorzulegen, nachdem die Kontrollrechte des Finanzressorts so ausgeweitet werden, dass zukünftig eine eigenmächtige Finanzpraxis in den Ressorts unterbunden werden kann. 

6. Dem Controlling-Ausschuss innerhalb von sechs Monaten einen ersten Bericht der Umsetzung der Beschlusspunkte 1-4 vorzulegen und anschließend regelmäßig vierteljährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.