Familien während Corona unterstützen: Verlässliche Entschädigungszahlungen auch für Eltern im Homeoffice!

Antrag der Fraktion der FDP.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für Familien deutlich spürbar. So sehr die aktuellen Einschränkungen aus gesundheitlichen Gründen nachvollziehbar und weiterhin zu unterstützen sind, so sehr müssen ihre finanziellen Auswirkungen verstärkt im Auge behalten werden. Neben den vielen Maßnahmen, welche die Belastungen der deutschen Wirtschaft auf Grund der aktuellen Pandemie abmildern, gilt es nun, auch die Familien deutlich zu unterstützen.

Neben den Wirtschaftsunternehmen tragen auch Familien die Hauptlast der Auswirkungen der Corona-Pandemie, wobei sie gleichzeitig gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Schon vor der Pandemie entsprach die Betreuungssituationen in den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen nicht den Bedarfen der Familien – unzureichender Ganztagschulausbau, fehlende Kitaplätze und mangelnde Betreuungsmöglichkeiten in den Randzeiten (Früh- und Spätdienste) erschweren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, besonders Alleinerziehende sind hier stark benachteiligt. Die Pandemie hat die Situation extrem zugespitzt: Schließungen von Kitas und Schulen, der bis heute eingeschränkte Regelbetrieb und die fehlende Perspektive auf eine regelhafte Situation in den nächsten Monaten lassen keine Verbesserung der Situation erwarten. Eltern übernehmen nicht nur die Betreuung, sondern auch die Bildung der Kinder und Jugendlichen, sind verantwortlich für die Vermittlung schulischer Inhalte und die Organisation des Lernens außerhalb der Bildungseinrichtung.

Glücklicherweise konnten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Wechsel ins Homeoffice und eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ermöglichen. Die Arbeit allerdings muss auch hier erledigt werden, weshalb es einem immensen Kraftakt entspricht, eigene Arbeit sowie die Betreuung und Bildung der Kinder über Monate zeitgleich zu gewährleisten. Die Bundesregierung verschließt vor dieser Situation noch immer die Augen, weshalb es auch eines weiteren Maßnahmenpaketes bedarf, um die Auswirkungen der Pandemie in allen Lebensbereichen erträglicher zu machen.

Es ist eben nicht nur „anstrengend, aber möglich“, wie Ministerin Giffey meint (am 08.05.2020 im Gespräch mit „Eltern Initiativ“, https://youtu.be/3bvkliEjfzE), wenn Eltern im Homeoffice ihrem Job nachgehen und gleichzeitig ihre Kinder betreuen und beschulen. Die Situation ist auch nicht mit verlängerten Sommerferien vergleichbar, wie es der Brandenburger Wirtschaftsminister Steinbach (SPD) tat (am 12.05.2020 im rbb – „Wir müssen reden“). Im Gegenteil, die aktuelle Situation und ihre Auswirkungen kann für Eltern und Kinder extrem negative Folgen haben.

Im Homeoffice arbeitende Eltern sind aktuell nicht berechtigt, Lohnentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten. Viele Eltern sehen sich auf Grund der heimischen Doppelbelastung inzwischen gezwungen, ihre Arbeitszeit zu verkürzen und Lohneinbußen hinzunehmen, womit der finanzielle Spielraum der Familien empfindlich schrumpft. Ob der – leider – immer noch geringeren Verdienste, sind es oft die Frauen, die Stunden reduzieren. Finanzielle Nachteile bei gleichzeitigem höherem Anteil in der Care-Arbeit gehen häufig zu ihren Lasten. Noch dramatischer ist es für Alleinerziehende, für sie wird die fehlende Betreuung und Bildung essentiell.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Entschädigungsmöglichkeiten müssen deshalb für mehr Familien geöffnet werden. Im Herbst drohen wiederkehrende Schulschließung, auch die frühkindliche Bildung ist noch nicht wieder im Regelbetrieb. Langfristige Lösungen sind hier gefragt, um die aktuelle Benachteiligung von Eltern und Kindern aufzufangen. Zwar ist die kürzlich beschlossene Verlängerung der Entschädigungsdauer um vier Wochen je Elternteil nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes ein richtiges Signal, greift aber in der aktuellen Situation viel zu kurz. Um überhaupt entschädigungsberechtigt zu sein, ist bislang der vorausgehende Abbau aller Überstunden und Resturlaubstage nötig. Damit wird die Überbrückung von Ferientagen und Schließzeiten zusätzlich erschwert, denn ausgerechnet in diesen Zeiten greift die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht.

Allen Eltern steht in dieser unsicheren und schwer planbaren Zeit volle gesellschaftliche Unterstützung mit viel Verständnis und Verlässlichkeit zu. Viele Arbeitgeber haben in den letzten Monaten flexibel reagiert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Nun ist auch die staatliche Seite gefragt, ein entsprechendes Signal zu setzen. Alle diese Maßnahmen sind geeignet, die finanziellen Auswirkungen einer Pandemielage für Eltern abzufedern und sollen nur während einer solchen gelten.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,

  1. die Regelungen im Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass allein die Möglichkeit, im Homeoffice, per Telearbeit, mobil oder in anderen Formen ortsflexibler Tätigkeiten arbeiten zu können, nicht als zumutbare Betreuung der Kinder erachtet wird und somit kein Ausschlussgrund besteht, entsprechend betreuende Eltern für Verdienstausfälle nach dem IfSG zu entschädigen.
  2. die Entschädigungen für die Dauer der Corona-Pandemie auch dann zu leisten, wenn Kitas und Schulen wegen der Schulferien oder aufgrund von Schließzeiten im Jahr 2020 geschlossen sind.
  3. die Entschädigungen auch für die Zeiten zu leisten, in denen Kitas und Schulen nur einen eingeschränkten Regelbetrieb ermöglichen können.
  4. die Entschädigung auch für Eltern zu leisten, deren Kinder zur Gruppe der Personen mit relevanten Vorerkrankungen für einen schweren Verlauf einer Infektion mit SARS-CoV-2 gehören und deshalb Zuhause betreut werden.
  5. die Fristen für die Dauer der Entschädigung im § 56 Absatz 2 IfSG mit der Dauer der beschriebenen Schließungen und Einschränkungen der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbinden.