Einsetzung eines staatlichen Petitionsausschusses
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft einen staatlichen Petitionsausschuss ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
Vorbereitung der Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Behandlung von Petitionen auf Grundlage des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft.
Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und 11 stellvertretenden Mitgliedern.
Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP
Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE