Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zur Reform der bremischen Verwaltung

Antrag der Fraktion der FDP.

Die aktuellen Probleme innerhalb der bremischen Verwaltung zeigen, dass die Verwaltung in ihrer bisherigen Struktur und in ihrer bisherigen Ausstattung nicht in vollem Umfang der zufriedenstellenden Erledigung ihrer Aufgaben nachkommen kann.

Ein nichtständiger Ausschuss zur Reform der bremischen Verwaltung stellt die Chance dar, interfraktionell einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der die Weiterentwicklung der bremischen Verwaltung sicherstellt und sie somit fit für die Herausforderungen der Zukunft macht.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen nichtständigen Ausschuss zur „Reform der bremischen Verwaltung“ ein. Er hat die folgenden Aufgaben:

1. Evaluation des derzeitigen Zustands der bremischen Verwaltung, insbesondere unter der Berücksichtigung der veränderten Herausforderungen in den vergangenen Jahren. Dabei sollen alle relevanten Themen für eine zukunftsfähige, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung beraten werden.

2. Ermittlung von Anpassungsbedarfen beim Personalvertretungsgesetz und Erörterung von dessen Verfassungskonformität.

3. Erarbeitung eines umfassenden Vorschlags zur Reform der bremischen Verwaltung. Dieser Vorschlag soll neben den Fragen der Struktur und der Ausstattung der bremischen Verwaltung auch einen möglichen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Personalvertretungsgesetzes beinhalten.

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern. Der Ausschuss soll der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) bis zum 31.12.2018 einen umfassenden Bericht vorlegen. Mit dem Vorlegen des Berichts löst sich der Ausschuss auf.

Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

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