Ehen Minderjähriger in Bremen – Opfer müssen geschützt werden!
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
In Deutschland ist eine Heirat erst möglich, wenn beide Ehepartner das 18. Lebensjahr erreicht haben und somit volljährig sind. Sollte ein Teil des Ehepaars das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Ehe automatisch unwirksam. Das gilt auch, wenn die Ehe von ausländischen Staatsangehörigen im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurde.
Früh verheirateten Kindern und Jugendlichen werden Chancen und Rechte wie Bildung, Schutz und das einfache Kindsein und die Jugend verweigert und genommen. Laut UNICEF erleben sie in der Ehe oft physische, psychische und sexualisierte Gewalt. Meist sind mangelnde Bildungsmöglichkeiten und Armut ein Treibstoff für die Schließung solcher Ehen.
Ein grundsätzliches Verbot von Ehen Minderjähriger in Deutschland ist unabdingbar, denn der Schutz und das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte die oberste Richtschnur sein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen. In diesem wird deutlich, dass Ehen von unter 16-Jährigen kraft Gesetzes unwirksam sind, auch wenn sie nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Hinzu kommt, dass die Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, künftig Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend machen kann. Ehen unter der Beteiligung von Minderjährigen, die bei der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, können wie bisher aufgehoben werden. Mithilfe des Gesetzesentwurfs wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass die Ehe, wenn sie aufgrund eines selbstbestimmten Entschlusses der Beteiligten fortgeführt werden soll, nach Eintritt der Volljährigkeit wirksam werden kann.
Die Umsetzung dieser neuen Regelungen muss auch in Bremen zeitnah sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Inwiefern sind dem Senat Eheschließungen von Minderjährigen bekannt und wie viele lagen in den letzten fünf Jahren im Land Bremen vor? (Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Herkunftsland, Alter der Ehepartner.)
- Bei wie vielen der Eheschließungen sind beide Partner minderjährig?
- Wie groß ist der Altersunterschied der Paare durchschnittlich?
- Wie viel Prozent der verheirateten Minderjährigen sind weiblich?
- In welchen Ländern wurden die Ehen geschlossen?
- Wie erlangt der Senat Kenntnis von solchen Ehen?
- Wie viele Anträge auf Eheaufhebungen und wie viele tatsächliche Aufhebungen gab es in den vergangenen fünf Jahren in Bremen?
- Gibt es konkrete Hilfsangebote für Betroffene von Kinderehen in Bremen und Bremerhaven und wie wurden diese Angebote in den letzten fünf Jahren angenommen?
- Wie viele Minderjährigenehen sind dem Senat bekannt, bei denen die damals Minderjährigen nun volljährig sind und nach dem aktuellen Gesetzesentwurf, die Ehe aufgrund eines selbstbestimmten Entschlusses fortführen könnten?
- Inwiefern wird der Senat auf die Betroffenen zugehen?
- Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, um die Neuregelungen grundsätzlich bekannt zu machen und wenn ja, welche?
- Inwiefern wird der Senat auf die Neuregelungen reagieren und wenn ja, wie genau?
- Falls bislang zu den hier abgefragten Sachverhalten ganz oder teilweise keine Statistiken vorhanden sein sollten, warum nicht?
- Mit welchem Aufwand wäre die nachträgliche Erstellung solcher Statistiken für die vergangenen fünf Jahre verbunden?
- Mit welchem Aufwand wäre die Fortführung solcher Statistiken verbunden?