Drohender Justiz-Kollaps – FDP fordert Personalpaket für Bremer Gerichte
Dr. Marcel Schröder: „Der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger kann nur gewährleistet werden, indem man die Gerichte personell ausreichend ausstattet. Das muss oberste Priorität haben – auch für unsere rot-grün-rote Landesregierung.“
Die Personalsituation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft wird immer dramatischer. Neue Richtervereinigung und Richterbund schlagen Alarm, nach aktuellen PEBB§Y-Zahlen ist die Personallücke im Vergleich zum Vorjahr noch einmal gewachsen. Die FDP-Fraktion hat daher einen Antrag zur Bekämpfung der akuten Personalnot in die Bremische Bürgerschaft eingereicht.
Dazu Dr. Marcel Schröder, Sprecher für Jusitz der FDP-Fraktion Bremen:
„Die Situation ist schon lange angespannt. Aber so dramatisch wie jetzt, war sie noch nie. Der Senat muss daher jetzt endlich handeln, um dem Personalmangel in den Gerichten entgegenzuwirken, sonst ist unser Rechtsstaat ernsthaft in Gefahr. Das Argument, dass Bremen für eine angemessene Personalausstattung der Justiz kein Geld habe, ist angesichts von viel zu hohen Sozialausgaben, Millionen-Krediten für Umweltprojekte oder der Finanzierung von Bovenschultes Freikarte unglaubwürdig und soll nur davon ablenken, dass es dem Senat schlichtweg am Mut mangelt, klare Prioritäten zu setzen.“
Schröder weiter:
„Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bei 97 notwendigen Vollzeitstellen in der Staatsanwaltschaft sind nur 66 besetzt. In den Geschäftsstellen fehlen 33 Mitarbeiter, an Amts- und Verwaltungsgericht mindestens 18 Richter. Angesichts der dramatischen Situation fordern wir ein konkretes Personalpaket mit zusätzlichen Stellen für Richter, Staatsanwälte und Justizfachangestellte – inklusive der notwendigen Sach- und Raumressourcen. Eine funktionierende Justiz ist das Rückgrat unserer Demokratie. Sonntagsreden, dass man gerade in Krisenzeiten die Demokratie schützen müsse, sind wertlos, wenn gleichzeitig der Rechtsstaat vernachlässigt wird. Damit muss jetzt Schluss sein!“
Den kompletten Antrag finden Sie im Anhang.