CETA als Chance für Bremen und Bremerhaven begreifen und unterstützen
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP und CDU.
Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ist ein umfassendes Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Kanada. CETA ist abschließend verhandelt und muss vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament sowie allen nationalen Par- lamenten der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
CETA bedeutet für die gesamte EU und insbesondere Deutschland die Chance, die Handels- beziehungen zu Kanada zu intensivieren. Der Vertragstext sieht einen Abbau von 99 Prozent der Zölle zwischen den Wirtschafsräumen Kanada und Europäische Union vor. Die fast voll- ständige Aufhebung der Zölle bedeutet für europäische Ausfuhrunternehmer Einsparungen in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro jährlich. Regelungen zur Vermeidung von Doppelprüfungen kommen insbesondere den kleineren und mittleren Unternehmen zugute, für die eine zweite Produktprüfung zu aufwendig und kostenintensiv ist.
Von CETA profitiert insbesondere der Standort Bremen als großer Industrie- und zweitgrößter Hafenstandort Deutschlands. Im Jahr 2015 hat Bremen Waren im Wert von 212 Millionen Euro nach Kanada exportiert. Davon alleine Fahrzeuge im Wert von über 180 Millionen Euro. CETA stellt daher für das Land Bremen als großer Automobilstandort die Chance auf mehr Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze dar.
Das Freihandelsabkommen CETA wird von Lobbyorganisationen wie „foodwatch“, „campact“ oder „attac“ stark kritisiert. CETA öffne Wirtschaftslobbyisten Tür und Tor und würde Inves- toren besondere Klagebefugnisse einräumen. Umweltstandards, Verbraucherstandards und Arbeitnehmerrechte würden aufgeweicht. Die größtenteils diffuse Kritik hat eine große Ähnlichkeit zum dem Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Zwischen beiden Abkommen wird seitens der Lobbyorganisationen und vieler Politiker nicht differenziert.
Das Abkommen zwischen Kanada und den USA sieht dabei ausdrücklich keine privaten Schiedsgerichte vor. Auf Betreiben des Bundeswirtschaftsministers Gabriel (SPD) ist der ursprüngliche Plan der privaten Schiedsgerichte verworfen und durch einen internationalen Investitionsgerichtshof ersetzt worden. Dieser soll öffentlich verhandeln, über eine Berufungsinstanz verfügen und von beiden Parteien mit Richtern besetzt werden. Damit hat der Gerichtshof eine ähnliche Funktion wie der Europäische Gerichtshof als supranationale Instanz. Es handelt sich dabei eben nicht um eine parallele Justiz. So ist CETA insbesondere in dieser Frage nicht mit dem Freihandelsabkommen zwischen Kanada, Mexiko und den USA (NAFTA) vergleichbar.
Die Behauptung, CETA würde Umweltstandards, Verbraucherstandards und Arbeitnehmerrechte abbauen und das Vorsorgeprinzip aufheben, wird von vielen Lobbyorganisationen ohne Nachweis im Vertragstext geführt. Der Europaabgeordnete und Vorsitzender des Han- delsausschusses des Europäischen Parlaments Bernd Lange (SPD) widerspricht dem in einer Einschätzung zu CETA, die er anhand des Vertragstextes vornimmt: „In CETA sind erstmals in vielen Bereichen fortschrittliche Regeln und Standards für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, Umwelt, Gesundheit […] vereinbart worden.“ Er stellt außerdem klar: „Das Vorsorgeprinzip im Verbraucherschutz, das sich in Europa bewährt hat, bleibt zudem unangetastet.“
Durch die folgerichtige Klassifizierung als gemischtes Abkommen ist die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag erforderlich. Daher kann Bremen im Bundesrat ein Zeichen für Fortschritt und gegen Angstmacherei setzen.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich für das Freihandelsab- kommen CETA einzusetzen und im Bundesrat für das Abkommen zu stimmen.
Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP
Jörg Kastendiek, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und die Fraktion der CDU