BodyCams: Senat ignoriert verfassungsrechtliche Bedenken

Zenner: Nur mehr Polizisten bieten effektiveren Schutz. 

Die FDP-Fraktion stuft die gestern vom Senat vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes und den damit verbundenen Einsatz von BodyCams als verfassungsrechtlich bedenklich ein und zweifelt an der angepriesenen Wirkung. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Peter Zenner, erklärt dazu:

„Die Koalition ist naiv, wenn sie annimmt, dass der Einsatz von Bodycams eine deskalierende Wirkung auf potentielle Täter hat. Dafür gibt es bisher keine belastbaren Belege. Mehr Polizisten auf der Straße und eine größere Gruppenstärke sind die richtige Antwort, um der zunehmenden Gewalt gegen Polizisten zu begegnen.“

Die Freien Demokraten haben aufgrund der pre-recording-Funktion der Bodycams und unklaren Eingriffsschwellen, verfassungsrechtliche Bedenken.

„Rot-Grün hat leider nicht verstanden, dass ein derartig tiefer Eingriff in die Grundrechte erstmal rechtlich einwandfrei geregelt sein muss. Eine permanente Aufnahmefunktion und schwammig formulierte Eingriffsschwellen sind mit unseren Grundrechten nicht vereinbar. Der Einsatz sollte daher nur bei Gefahr für Leib und Leben von Polizeivollzugsbeamten erlaubt sein. Bevor der Senat hier übereilig aktiv wird, sollte er ein Pilotprojekt unter Aufsicht und Begleitung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen starten und hierauf aufbauend ein vernünftiges Gesetz vorlegen“, so Zenner.