Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Dienst in Bremen und Bremerhaven

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen die Möglichkeit, Personal flexibel zum Ausgleich von Belastungsspitzen einzusetzen. Insgesamt mehr als 960.000 Menschen waren zum 30. Juni 2015 Leiharbeitnehmer in Deutschland. Neben privaten Unternehmen nutzen vermehrt auch öffentliche Verwaltungen sowie Eigenbetriebe und Gesellschaften der öffentlichen Hand die Möglichkeiten des Einsatzes von Beschäftigten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, doch steht der Einsatz von Angestellten mit Beschäftigungsverhältnissen in der Arbeitnehmerüberlassung teilweise dem politischen Kampf von Sozialdemokraten und Grünen auf Bundesebene gegen derartige Arbeitsverhältnisse gegenüber. Allem voran Sozialdemokraten und Grüne versuchen seit Jahren den Einsatz von Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung einzuschränken. Dabei belegen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, dass gerade Zeitarbeitsverträge ein geeignetes Mittel zum Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt sind. So finden 64 Prozent der Leiharbeitnehmer spätestens 90 Tage nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Zeitarbeit eine neue Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit. Damit erweist sie die Zeitarbeit durchaus als Sprungbrett in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Besonders in Bremen kommt der Beschäftigung in Arbeitnehmerüberlassung eine im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besondere Rolle zu: Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat zum 30 Juni 2016 5,1 Prozent betragen, während er im Bundesdurchschnitt bei gerade einmal 3 Prozent lag.

Wir fragen den Senat:
  1. Wie viele Menschen waren jeweils in den Jahren seit 2011 in einem Beschäftigungsverhältnis in der Arbeitnehmerüberlassung in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven angestellt? Wie viele davon im öffentlichen Sektor und wie viele davon im privaten Sektor?
  1. Wie hoch war jeweils in den Jahren seit 2011 der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven? Wie hoch war dieser Anteil jeweils jährlich im öffentlichen Sektor und wie hoch war er im privaten Sektor?
  1. Wie hoch war in den Jahren seit 2011 der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Bundesdurchschnitt?
  1. Wie hat sich in den Jahren seit einschließlich 2011 die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung in
    1. den einzelnen senatorischen Behörden,
    2. den einzelnen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Bremen und Bremerhaven,
    3. den Eigenbetrieben des Landes und der Stadtgemeinden,
    4. den Beteiligungsgesellschaften des Landes bzw. der Stadtgemeinden,
    5. den Museumsstiftungen des Landes bzw. der Stadtgemeinden und
    6. den Sondervermögen des Landes bzw. der Stadtgemeinden

entwickelt?

(Bitte in absoluten Zahlen sowie prozentual und differenziert nach Männern und Frauen angeben.)

  1. Wie viele der in den in Frage 4a. bis 4f. genannten Bereichen eingesetzten Leiharbeiter waren hierbei gering qualifizierte Hilfsarbeiter?
  1. Wie viele der in den in Frage 4a. bis 4f. genannten Bereichen eingesetzten Leiharbeiter waren Vollzeitbeschäftigte?
  1. Wie viele der in den in Frage 4a bis 4f. genannten Bereichen eingesetzten Leiharbeiter waren 450€-Kräfte?
  1. Wie viele der in den in Frage 4a. bis 4f. genannten Bereichen eingesetzten Leiharbeiter mussten zusätzlich aufstockende Leistungen nach in Anspruch nehmen? Wie viele davon waren Vollzeitbeschäftigte?
  1. In welchen Monaten seit 2011 wurden hierbei die meisten Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt und in welchen die wenigsten?
  1. Wie viele der in den in Fragen 4a bis 4f genannten Bereichen eingesetzten Leiharbeiter konnten nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in der Leiharbeit in ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Zeitarbeit im öffentlichen Dienst wechseln?
  1. Für welche konkreten Berufsbereichen wurden in den Jahren seit einschließlich 2011 Beschäftige in Arbeitnehmerüberlassung in
    1. den einzelnen senatorischen Behörden,
    2. den einzelnen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Bremen und Bremerhaven,
    3. den Eigenbetrieben des Landes bzw. der Stadtgemeinden,
    4. den Beteiligungsgesellschaften des Landes bzw. der Stadtgemeinden,
    5. Museumsstiftungen des Landes bzw. der Stadtgemeinden und
    6. Sondervermögen des Landes bzw. der Stadtgemeinden

eingesetzt?

(Bitte aufschlüsseln nach folgenden Berufsbereichen: Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung; Verkehr und Logistik; Schutz und Sicherheit; kaufmännische Dienstleistungen; Handel; Vertrieb; Tourismus; Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung; Gesundheit und Soziales sowie Lehre und Erziehung.)

  1. Welche Kosten sind im Durchschnitt pro Stunde für Festangestellte in den in Frage 11a. bis 11f. genannten Bereichen angefallen?
  1. Welche Kosten sind im Vergleich dazu jeweils im Durchschnitt pro Stunde in den in Frage 11a. bis 11f. genannten Bereichen für Beschäftige in Arbeitnehmerüberlassung entstanden?
  1. Wie lange waren die Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung in den in Fragen 11a bis 11f jeweils im Durchschnitt beschäftigt?

(Bitte nach den einzelnen senatorischen Behörden, den einzelnen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, den einzelnen Eigenbetrieben, Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen sowie Sondervermögen aufschlüsseln.)

  1. Wie oft wurden die Vertragsverhältnisse von Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung in den in Frage 11a bis 11f genannten Berufsbereichen im Durchschnitt verlängert? Wie viele Vertragsverlängerungen gab es in den jeweiligen Bereichen maximal?

(Bitte nach den einzelnen senatorischen Behörden, den einzelnen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, den einzelnen Eigenbetrieben, Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen sowie Sondervermögen aufschlüsseln.)

  1. Wurden in den Jahren seit 2011 Angestellte in Beschäftigungsverhältnissen in der Arbeitnehmerüberlassung in Bereichen beschäftigt, für die
    1. ein Einstellungsstopp verhängt war oder
    2. die Personalzielzahl gemäß dem entsprechend gültigen Personalstellenplan bereits überschritten war? (Bitte für die einzelnen Bereiche aufschlüsseln und nach Männern und Frauen differenzieren.)
  1. In welchen Statistiken wird die Zahl der Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich im Land Bremen regelmäßig systematisch erfasst?

Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der Bürgerschaft