Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bremischen Beamtengesetzes

Das Bremische Beamtengesetz vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. 11. 2014 (Brem.GBl. S. 458) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In §10 Absatz 5 wird Nummer 2 zu Nummer 3, Nummer 3 zu Nummer 4, Nummer 5 zu Nummer 6.

2. Ferner wird in §10 folgende Nummer 2 eingefügt:

„einer Direktorin oder eines Direktors bei der Bürgerschaft,“ 3. In §106 Absatz 2 wird Satz 1wie folgt gefasst:

4. In §106 Absatz 2 wird der bisherige Satz 1 zu Satz 2.

„Die auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft erfolgende Ernennung einer Bürgerschaftsdirektorin oder eines Bürgerschaftsdirektors durch den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder.“

Artikel 2
Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes

Die Anlage I zum Bremischen Besoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999 (2042-a-2, Brem.GBl. S. 55), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S.564) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft

 

Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft