Abschaffung der Politikerbeleidigung: Politiker brauchen keinen Sonderschutz
Thore Schäck: „Es gibt bereits den Tatbestand der Beleidigung, eine Sonderregelung für Politiker ist unnötig. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, wir dürfen sie in Deutschland nicht immer weiter einschränken.“
Auf der morgigen Justizministerkonferenz will Sachsen den 2021 eingeführten Paragrafen 188 StGB – die sogenannte Politikerbeleidigung – aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen. Die Bremer Justizbehörde lehnt das ab. Der Paragraf sieht ein erhöhtes Strafmaß bei Beleidigungen gegen Politiker vor; die Staatsanwaltschaft kann ohne Strafantrag von sich aus ermitteln. Zuletzt wurden Bürger für Begriffe wie „Lügenfritz” oder „Schwachkopf” strafrechtlich verfolgt. Die FDP-Fraktion hatte die Streichung des Paragrafen bereits im Februar 2025 per Dringlichkeitsantrag gefordert – Rot-Grün-Rot lehnte ab.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion Bremen, Thore Schäck, erklärt dazu:
„Vor dem Gesetz sind alle gleich – auch Politiker. Es gibt keinen Grund, warum die Beleidigung eines Abgeordneten härter bestraft werden soll als die einer Pflegekraft oder eines Polizisten. Ein Staat, der Bürger für ein Wort wie ‚Lügenfritz’ verfolgt, beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat mehr, als es jede Beleidigung je könnte. Wer sich zur Wahl stellt, muss Kritik aushalten – auch zugespitzte.”
Schäck weiter:
„Hass und Drohungen gegen Kommunalpolitiker sind ein reales Problem – aber dafür braucht es diesen Paragrafen nicht. Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung sind strafbar und bleiben es. Der Senat sollte in Hamburg den sächsischen Vorstoß unterstützen, statt einen Majestätsbeleidigungsparagrafen zu verteidigen. Die Gelegenheit dazu hatte er auf unsere Initiative hin schon einmal – es ist Zeit, diesen Fehler zu korrigieren. Die Meinungsfreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Demokratie, wir müssen sie schützen.”