Jobcenter Bremen auf dem Prüfstand: Wie effizient ist das System?
Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
In einer TV-Dokumentation hat ein – inzwischen entlassener – Mitarbeiter schwere Vorwürfe gegen das Jobcenter Bremen erhoben. Seiner Einschätzung nach existiere ein systematischer Leistungsmissbrauch. Ein hoher Prozentsatz der Bürgergeld-Bescheide beruht seiner Einschätzung nach auf falschen Angaben. Das Jobcenter weist die Vorwürfe zurück, ohne selbst belastbare Daten vorzulegen.
Darüber hinaus wurden Fragen zur Verwendung der Eingliederungsmittel, zur Wirksamkeit der Fördermaßnahmen und zu den Steuerungsmechanismen innerhalb des Jobcenters aufgeworfen. So wurde auch kritisiert, die Ausschöpfung der verfügbaren Budgets habe innerhalb der Organisation einen besonders hohen Stellenwert und verfügbare Mittel würden zur Vermeidung von Rückgängen in Folgejahren möglichst vollständig verausgabt.
Demgegenüber stehen die jüngsten Pressemeldungen, wonach die Bundesagentur für Arbeit auf ein Milliardendefizit zusteuere. Angesichts der Kritik an der Ausrichtung und Effizienz des Systems fragen wir den Senat:
- Wie viele Fälle von Leistungsmissbrauch wurden beim Jobcenter Bremen in den vergangenen fünf Jahren jeweils jährlich festgestellt und was waren die Hauptgründe für Rückforderungen?
- Welche personellen und organisatorischen Ressourcen stehen dem Jobcenter Bremen für die Aufdeckung und Verfolgung von Leistungsmissbrauch zur Verfügung und wie haben sie sich in den vergangenen fünf Jahren verändert?
- Auf welche Quellen und Erhebungen stützt sich das Jobcenter, wenn es die Vorwürfe des ehemaligen Beschäftigten zurückweist, wonach eine Vielzahl von Bürgergeldbeschieden auf falschen Angaben beruhen soll, bzw. welche eigenen belastbaren Daten liegen zugrunde?
- Wie hoch war das Eingliederungsbudget des Jobcenters Bremen in den vergangenen fünf Jahren jeweils jährlich und in welcher Höhe wurden die Mittel in den jeweiligen Jahren jeweils verausgabt?
- Inwiefern ist die öffentlich geäußerte Darstellung zutreffend, wonach innerhalb des Jobcenters die vollständige Ausschöpfung der verfügbaren Eingliederungsmittel ein wesentliches Steuerungsziel darstelle?
- Welche Vorgaben erhalten Führungskräfte bzw. Teamleitungen hinsichtlich der Verausgabung von Mitteln und wie haben sich diese in den vergangenen fünf Jahren verändert?
- Welche Vereinbarungen bestehen, wenn bereitgestellte Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden, und welche Konsequenzen drohen?
- Nach welchen Kriterien wird die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen bewertet und evaluiert?
- Welche Erkenntnisse liegen vor, wie viele Personen in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils gefördert wurden und wie viele sich sechs bzw. 12 Monate nach Maßnahmenabschluss in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befunden haben?
- Wie bewertet der Senat die Aussage, dass Fördermaßnahmen primär zur vollständigen Verausgabung verfügbarer Haushaltsmittel und nicht vorrangig nach ihrer arbeitsmarktpolitischen Wirksamkeit ausgewählt werden?
- Wie bewertet der Senat eine mögliche Zusammenlegung der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Bremen, auch zum Abbau von Doppelstrukturen?