Majestätsbeleidigung als Straftatbestand abschaffen – Kein Sonderstatus für Staatsoberhäupter!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Die Pressefreiheit in der Türkei wird seitens der Regierung von Präsident Erdogan massiv untergraben. Derzeit stehen zwei Journalisten im Zusammenhang mit ihrem Bericht über Waffenlieferungen der Türkei an Extremisten vor Gericht. Ihnen droht lebenslange Haft. Der Vegesacker Satiriker Jan Böhmermann hat in seiner Fernsehsendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 ein Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan vorgetragen. Mit diesem Beitrag legte er die Grenze zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik offen und kritisierte Erdogans autokratischen Umgang mit der Presse. Die Wortwahl des Gedichts ist dabei mitunter vulgär.

Sein Beitrag hat dennoch zu einer Debatte über § 103 StGB geführt. Dieser stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter eine höhere Strafandrohung als die reguläre Beleidigung nach § 185 StGB. Parteiübergreifend haben Politiker in der Öffentlichkeit festgestellt, dass so die Majestätsbeleidigung Bestandteil des Strafgesetzbuches sei.

Dabei sind die betroffenen Vertreter ausländischer Staaten nicht schutzlos. Eine Strafverfol- gung gemäß § 185 StGB (Beleidigung) bleibt möglich und ist von der Genehmigung der Bun- desregierung unabhängig. Damit steht es jedermann frei, wegen Beleidigung Strafanzeige zu erstatten. In jedem Fall entscheidet ein Gericht, unter Beachtung der grundgesetzlich ge- schützten Presse-, Meinungs-, Kunstfreiheit sowie dem Schutz der menschlichen Würde, über die Strafbarkeit der vermeintlichen Beleidigung. Eine Sonderbehandlung von ausländischen Staatsoberhäuptern in der Strafhöhe ist damit überflüssig. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob § 90 StGB, der die Verunglimpfung des Bundespräsidenten mit einer erhöhten Strafandrohung versieht, weiterhin notwendig ist. Diese Prüfung sollte seitens der Bundesregierung in Hinblick auf die Argumente zur Abschaffung von § 103 StGB und auf die Rechtswirklichkeit erfolgen.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
  1. Sich kurzfristig bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Genehmigungen der Strafverfolgung nach § 103 StGB, die gemäß § 104a StGB von der Bundesregierung erteilt werden müssen, generell nicht erteilt werden.
  2. Eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung von § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einzuleiten.
  1. Im Hinblick auf die Debatte um die Beleidigung von Staatsoberhäuptern bei der Bun- desregierung die Prüfung der Notwendigkeit von § 90 StGB anzuregen.
  2. Sich weiterhin für die Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit einzusetzen.

    Dr. Magnus Buhlert, Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft